Ab 26.6.2017 gilt die neue EU-Geldtransferverordnung
Ab 26.6.2017 gilt die neue EU-Geldtransferverordnung
Zusammen mit der vom EU-Parlament 2015 verabschiedeten vierten EU-Geldwäscherichtlinie wurde auch die neue EU-Geldtransferverordnung 2015/847 beschlossen. Sie gilt uneingeschränkt ab 26. Juni 2017. Eine 'nationale Komponente' ist nicht vorgesehen, um die Einheitlichkeit der vorgeschriebenen Prüfungen im gesamten EU-Raum zu gewährleisten
(IINews) - Die wichtigsten Neuerungen sind:
•Neben den Auftraggeberdaten müssen nun auch die Daten des Zahlungsempfängers geprüft / übermittelt werden.
•Beteiligte zwischengeschaltete Finanzdienstleister (z. B. Korrespondenzbanken) sind verpflichtet, Auffälligkeiten ''as soon as possible'' zu erkennen und zu melden.
Eine Besonderheit ist, dass eine Überprüfung in Echtzeit oder als nachträgliche Prüfung des Geldtransfers zu erfolgen hat.
Pflichtverletzungen können erhebliche Sanktionen nach sich ziehen. Es sind sowohl hohe Geldbußen, als auch Aufgabenverbote (z.B. für Leitungspersonal) vorgesehen.
Das bedeutet für alle Finanzdienstleister, die Zahlungsverkehr betreiben:
1.Alle betroffenen Prozesse müssen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
2.Neue bzw. zusätzliche Kontrollmechanismen müssen eingeführt werden.
3.Personelle Anpassungen sind ev. notwendig (Verstärkung, Schulung).
4.Die vorhandenen Softwarelösungen sind zu erweitern / zu ersetzen
Dies alles bedeutet erhebliche Investitionen in knapper Zeit, die aber ein ''must-have'' sind.
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Datum: 12.05.2017 - 11:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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