VW Skandal? ARAG rechtskräftig zur Deckung verurteilt, Berufung vor dem OLG Karlsruhe zurückgenommen
(LifePR) - Der ARAG Rechtsschutzversicherung schwimmen im VW Abgasskandal zunehmend die Felle davon. Um eine schwere Niederlage vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe zu vermeiden, wurde die dort verhandelte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 04.11.2016 ? 2 O 62/16 zurückgenommen, nachdem das Gericht klargestellt hatte, dass die ARAG dort keine Chance haben wird. Das Landgericht Mosbach hatte die ARAG erstinstanzlich zur Deckung verurteilt. Die ARAG hatte dagegen vor dem OLG Karlsruhe Berufung eingelegt. Die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe teilten unmissverständlich mit, dass Kostendeckung ohne Frage zu gewähren sei und kein Zweifel an den bestehenden Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Verkäufer und der Volkswagen AG als Hersteller des Motors bestünde. Die Rücknahme der Berufung wurde der ARAG durch das Gericht nahegelegt. Um ein richtungsweisendes Urteil eines Oberlandesgerichts zu vermeiden, zog die ARAG noch in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe die Berufung zurück. Damit ist das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 04.11.2016 ? 2 O 62/16 rechtskräftig. Die ARAG wurde damit unanfechtbar dazu verurteilt, Deckungsschutz für das außergerichtliche und das gerichtliche Vorgehen gegen den Verkäufer eines Audi A5 auf Rückabwicklung sowie gegen die Volkswagen AG als Hersteller des Motors auf Schadensersatz zu gewähren. Außerdem wurde die ARAG rechtskräftig dazu verurteilt, den klagenden Versicherungsnehmer von den Kosten des durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstellten Stichentscheids freizustellen.
Die ARAG Rechtsschutzversicherung behauptete entgegen geltenden Rechts von Beginn des VW Abgasskandals an, dass für Ansprüche auf Rückabwicklung, Neulieferung eines Neufahrzeugs oder Schadensersatz im VW Abgasskandal keinerlei Erfolgsaussichten bestünden. Dahingehende Anfragen zur Kostenübernahme wurden selbst dann noch als völlig neben der Sache liegend zurückgewiesen, als bereits dutzende geschädigte Käufer von manipulierten Fahrzeugen vor Gericht Recht bekommen haben. Die ARAG ignoriert dabei für sie geltenden rechtlichen Vorgaben und begründet ihre rein auf Strategie begründete ablehnende Haltung teilweise derart rechtswidrig, dass zwischenzeitlich Strafanzeigen wegen Betruges bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen Vorstände und Sachbearbeiter der ARAG vorliegen. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde in dutzenden Fällen eingeschaltet. Alleine die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat gegen die ARAG ca. 100 Klagen zur Durchsetzung der Eintrittspflicht im VW Abgasskandal eingereicht.
Doch auch dann, wenn die Kostendeckung zugesagt wurde, verhält sich die ARAG bis heute rechtswidrig. So weigerte sich die ARAG beispielsweise in mindestens 2 Fällen den durch die Gerichte vorläufig festgesetzten Gerichtskostenvorschuss einzubezahlen und überwies lediglich einen aus Ihrer Sicht genehmeren Gerichtskostenvorschuss. Diese Versicherung maßt sich an, gerichtliche Entscheidungen zu ignorieren und selbst zu bestimmen, welche Kosten das Gericht ansetzen darf. Erst durch das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer veranlasste Einschreiten der BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde für die ARAG wurde dann der durch das Gericht festgesetzte Gerichtskostenvorschuss angewiesen.
Die ARAG ist bis heute uneinsichtig und weigert sich Gesprächsangebote anzunehmen, um für die eigenen Kunden eine vernünftige Lösung zu erreichen. Es gab im VW Abgasskandal auch andere Versicherer, die zunächst eine Abwehrhaltung eingenommen haben ? diese besaßen aber die Größe, ihren Fehler einzusehen und ein konstruktives Gespräch mit den Anwälten ihrer Versicherungsnehmer zu suchen. Die ARAG bleibt verbissen und uneinsichtig ? sicherlich nicht zum Wohle der eigenen Kunden. Aufgrund des massiven Drucks von allen Seiten und der Vielzahl der von der ARAG verlorenen Verfahren deckt die ARAG zwischenzeitlich jedoch zahlreiche Fälle.
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Datum: 11.05.2017 - 08:40 Uhr
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