Existenzgründung mit gewerblicher Zimmervermietung - leicht gemacht
Über Existenzgründung denken viele Menschen nach. Doch wer will schon das Risiko eingehen, seine Arbeit zu kündigen, um dann voll und ganz der Tätigkeit als Existenzgründer nachzugehen. Die gewerbliche Zimmervermietung eignet sich hervorragend, um mit einer Existenzgründung im Nebenerwerb einzusteigen.
(IINews) - Als privater Zimmervermieter kann man sich im Nebenerwerb selbständig machen. Der Kosteneinsatz ist verhältnismäßig gering, wenn man beachtet, welcher Gewinn mit einem solchen Stundenhotel, Stundenzimmer oder Seitensprungzimmer erreicht werden kann.
Gesetze beachten:
Je nach Gewerbeamt und Gemeinde wird eine solche Vermietung dem Lustgewerbe zugeschrieben. Auch wenn betont wird, dass Prostitution nicht angeboten wird, zählen Stundenzimmer zu den einschlägigen Gewerben. Deshalb sollte man vorab in seiner Gemeinde/Stadt die Bedingungen prüfen, ehe ein solches Zimmer eröffnet wird. Das Stichwort heißt: Sperrgebietsverordnung und gewerbliche Zimmervermietung.
Sperrgebietsverordnung:
Diese Verordnung bedeutet, dass nur in bestimmten Gebieten Prostitution erlaubt ist - auf die Stundenzimmer und die Existenzgründung mit einer solchen Zimmervermietung im Nebenerwerb heißt das, dass ein solches Zimmer nur in bestimmten Gebieten erlaubt ist. Es ist alleine die Tatsache, dass die Nutzung des Zimmer eindeutig für erotische Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Das ist mit Sicherheit weit her geholt.
Eigenkapital:
Das Eigenkapital für ein solches Zimmer beträgt für den Anfang der Existenzgründung nicht zwingend mehr als 2000,- Euro. Mit diesem Betrag lässt sich spielend ein wunderschönes Stundenzimmer für den Anfang einrichten. Wer später, nachdem das Zimmer bereits Gewinn abgeworfen hat, erweitern möchte, stehen somit die ersten Türen zur Vergrößerung offen.
Lage:
Die Lage des Zimmers sollte diskret sein. Entweder in einem Wohnhaus oder völlig ausserhalb in einem Industriegebiet, Stadtrand, etc.
Marktanalyse:
Grundsätzlich kann man sagen, dass Bedarf für ein solches Zimmer überall besteht. Fremdgegangen wird überall. Entscheidend ist eine gute Infrastruktur und evtl. ein größeres Einzugsgebiet. Wenn es in ihrer Umgebung bereits Stundenzimmer gibt, sollten sie überlegen, ob das Einzugsgebiet groß genug für mehrere Zimmer ist. Ist das der Fall, sollte man versuchen, eine Nische zu finden. Das ist z.B. über Einrichtungsgegenstände möglich (SM, Spiegel, Wanne, etc.)
Ist erst das erste private Stundenzimmer eröffnet, lässt sich diese Selbständigkeit im Nebenerwerb auf kurz oder lang zum Vollerwerb ausbauen.
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Sabine Freiberger
sabine.freiberger(at) web.de
Datum: 28.12.2009 - 14:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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München
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Kategorie:
Existenzgründung
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