Kein Palmöl in den Tank - Beimischungsregel im Bundestag stoppen
(ots) - Bundestag stimmt in heute beginnender Plenarsitzung
über die Anrechenbarkeit "mitverarbeiteter biogener Öle" auf die
Treibhausgasquote von Diesel und Benzin ab - Dahinter versteckt sich
eine erhöhte Beimischung von Palmöl in den Dieseltreibstoff - Ohne
Not wird der Weg für noch mehr Abholzung wertvoller tropischer
Regenwälder geebnet - Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert
grundsätzliches Verbot der Beimischung von Pflanzenölen in Diesel und
Benzin
Heute stimmt der Bundestag über die 37.
Bundes-Immissionsschutz-Verordnung ab (Verordnung zur Anrechnung von
strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf
die Treibhausgasquote; Bundestagsdrucksache 18/11283). Ausgangspunkt
ist das Biokraftstoffquotengesetz, welches die entsprechende
Beimischung bei Diesel und Benzin regelt.
Sascha Müller-Kraenner, Bundegeschäftsführer der Deutschen
Umwelthilfe (DUH), fordert: "Der Deutsche Bundestag muss diese
Verordnung so ändern, dass die Beimischung von Pflanzenölen in Benzin
und Diesel in der Raffinerie verhindert wird. Wird die Verordnung so
beschlossen, wie sie vorliegt, führt sie zur Ausweitung von
Palmölmonokulturen und zur weiteren Zerstörung der tropischen
Regenwälder."
Bei der Mitverarbeitung biogener Öle werden Pflanzenöle aus der
Landwirtschaft direkt mit Erdöl zusammen in der Raffinerie
verarbeitet. Am Ende steht ein Dieselprodukt mit biogenen Anteilen.
Zu erwarten ist, dass aus Kostengründen bei diesem Verfahren
ausschließlich Palmöl aus tropischen Herkunftsländern zum Einsatz
kommen wird. Dieses ist deutlich billiger als Öle aus heimischer
Landwirtschaft, beispielsweise Rapsöl. Bisher wurde dieses Verfahren
kaum eingesetzt, weil man die eingesetzten biogenen Öle nicht auf die
Treibhausgasquote anrechnen durfte. Das soll sich jetzt durch die
Verordnung ändern. In Italien und Spanien gibt es schon diese
Anrechnung auf die Treibhausquote. Seitdem ist dort der Anteil von
Palmöl im Diesel rapide angestiegen.
Obwohl die Anrechnung mitverarbeiteter biogener Öle - sprich
Palmöl - auf den Zeitraum bis 2020 beschränkt werden soll, wird damit
der Anteil von Palmöl im europäischen Treibstoffmarkt erhöht. Eine
Entfristung auch über das Jahr 2020 hinaus steht spätestens dann im
Raum, wenn Importeure und Hersteller befürchten, die neu gewonnenen
Marktanteile wieder zu verlieren.
Die Deutsche Umwelthilfe fordert ein grundsätzliches Verbot der
Beimischung von Pflanzenölen in Diesel und Benzin. Die Beimischung
von Palmöl in den Diesel ist aus Sicht von Klima- und Naturschutz
besonders widersinnig. Laut Recherchen der europäischen
Umweltorganisation Transport & Environment liegen die
Treibhausgasemissionen von Palmöl als Beimischung von Diesel bis zu
80 Prozent über denen von Diesel aus Mineralöl. Grund dafür sind die
Treibhausgasemissionen aus der indirekten Landnutzung durch die
Palmöl-Plantagen. Hinzu kommen die Zerstörung des Regenwaldes und der
unschätzbaren biologischen Vielfalt. Von einer nachhaltigen Erzeugung
landwirtschaftlicher Rohstoffe, wie sie in §10 Abs. 2 des
Verordnungsentwurfes der Bundesregierung verlangt wird, kann also
keine Rede sein. Die Beimischung von Palmöl zum Diesel leistet keinen
Beitrag zum Klimaschutz, sondern schädigt Natur und Artenvielfalt.
Die Europäische Richtlinie für Erneuerbare Energien lässt
zahlreiche andere Möglichkeiten zur Minderung von Treibhausgasen zu
als die Beimischung von Palmöl und anderen Pflanzenölen. Außerdem
müssen die Dieselmotoren effizienter werden und ihr realer Ausstoß an
Treibhausgasen und anderen Schadstoffen auf der Straße endlich
ehrlich überprüft werden.
Links:
Kampagnenwebseite Kein Palmöl in den Tank: http://l.duh.de/p309s
DUH-Fact Sheet zu Palmöl: http://l.duh.de/oxlpc
Bundestagsdrucksache 18/11283: http://l.duh.de/q9m3b
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de
Doreen Volsdorf , Stellvertretende Leiterin Naturschutz
030 2400867-892, volsdorf(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 27.04.2017 - 09:39 Uhr
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