Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
Sturzüber Sockel von mobilem Halteverbotsschild: Wer haftet?
(IINews) - Bau- oder Umzugsunternehmen, die mit Genehmigung der Stadtverwaltung mobile Halteverbotsschilder aufstellen, müssen diese auch termingerecht wieder entfernen. Geschieht dies nicht und stürzt ein Passant über einen Schildersockel, haftet der Unternehmer. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Karlsruhe.
OLG Karlsruhe, Az. 7 U 97/16
Hintergrundinformation:
Wer umzieht oder an seinem Haus Bauarbeiten vornimmt, kann bei der Gemeinde ein zeitlich begrenztes Parkverbot beantragen. Dann stellt das Bauunternehmen oder auch eine extra damit beauftragte Beschilderungsfirma mobile Parkverbotsschilder auf. Die Schilder stecken in einem schweren schwarzen Sockel. Probleme kann es geben, wenn derartige Schilder nach Arbeitsende nicht sofort wieder verschwinden. Der Fall: Ein Bauunternehmen sollte die Heizungs- und Wasserversorgung an einem Privathaus sanieren und hatte dazu bei der Stadtverwaltung die Aufstellung von Parkverbotsschildern beantragt. Die Stadt erteilte die Genehmigung mit der Auflage, dass eine bestimmte Beschilderungsfirma die Schilder aufstellen und bis zu einem festen Termin wieder entfernen müsse. Die Schilder standen jedoch auch noch 12 Tage nach diesem Termin an der Straße. Eine Fußgängerin fiel im Dunkeln über einen Schildersockel und brach sich vier Rippen. Sie verklagte die Beschilderungsfirma auf Schadenersatz. Diese weigerte sich, zu zahlen: Sie habe in Erfüllung amtlicher Aufgaben gehandelt. Daher hafte nicht sie selbst, sondern allenfalls der Staat. Auch eine Verkehrssicherungspflicht habe sie nicht verletzt. Denn die Zeitbegrenzung für die Beschilderung habe nur das Blockieren von Parkplätzen verhindern sollen, nicht aber nächtliche Stürze. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Karlsruhe war anderer Ansicht. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice betonte das Gericht, dass private Bauarbeiten anders zu beurteilen seien als der öffentliche Straßenbau. Handelten die Mitarbeiter eines Beschilderungsunternehmens in Erfüllung öffentlicher Aufgaben, ginge die Haftung für ihre Fehler tatsächlich auf staatliche Stellen über. Dies sei hier aber nicht der Fall, da es sich um eine private Baustelle gehandelt habe. Dass die Stadt die Genehmigung zum Aufstellen der Schilder erteilt habe, ändere daran nichts. Private Bau- und Umzugsunternehmer müssten bei privaten Aufträgen selbst haften, wenn durch ihr Verschulden jemand zu Schaden käme. Auch eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten liege hier vor. Diese bestünde darin, dass das Unternehmen das Schild nicht fristgerecht wieder entfernt habe. Denn Schilder mit Sockel seien nun einmal eine Stolperfalle und dürften deshalb nur so lange auf der Straße stehen wie notwendig. Das Gericht gestand der Klägerin das geforderte Schmerzensgeld zu.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 1. Februar 2017, Az. 7 U 97/16
Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Themen in diesem Fachartikel:
d-a-s
rechtsschutz
rechtsschutzversicherung
verbraucher
olg-karlsruhe
zivilrecht
schildersockel
halteverbotsschild
umzug
bauunternehmen
verkehrssicherungspflicht
stolperfalle
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
das(at)hartzkom.de
089 99846116
http://www.hartzkom.de
Datum: 25.04.2017 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1483377
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211 477-2980
Kategorie:
Automobilindustrie
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 64 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).