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Irreführende Werbung von Daimler zu Diesel-Pkw mit hohem Stickoxidausstoß: Landgericht Stuttgart verhandelt über Klage der Deutschen Umwelthilfe

ID: 1483202


(ots) - Nach wie vor verkauft Daimler Fahrzeuge, die im
realen Betrieb deutlich zu hohe Stickoxidemissionen aufweisen -
Deutsche Umwelthilfe stellt neue Abgasmessungen vor - Konsequente
Fahrverbote auch für Euro 6 Diesel-Pkw ab 2018 in Stuttgart notwendig

Im März 2016 hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beim Landgericht
Stuttgart Klage gegen die Daimler AG wegen irreführender Werbung
eingereicht. Hintergrund ist eine Werbeaussage des Herstellers zum
Mercedes-Benz C 220 BlueTEC, dessen Abgasreinigungssystem die
Emissionswerte angeblich "auf ein Minimum reduziere". Die DUH sieht
dies als irreführende und daher unzulässige Werbung an. Denn
tatsächlich hatten unabhängige Untersuchungen aus den Niederlanden
gezeigt, dass das Fahrzeug im realen Betrieb sehr hohe Emissionen
verursacht. Die Verhandlung ist öffentlich und findet am 27. April
2017 um 13:00 Uhr im Landgericht Stuttgart, Werastraße 4,
Sitzungssaal 1, statt.

Fahrzeuge, deren Ausstoß an giftigem Stickoxid im realen
Fahrzeugverkehr weit über den Werten liegt, die als Grenzwert gelten
und auf dem Prüfstand getestet werden, entsprechen aus Sicht der DUH
nicht den rechtlichen Vorgaben. Deutliche Diskrepanzen zwischen den
Realwerten und den auf dem Prüfstand gemessenen Werten sind vielmehr
ein klares Indiz für ein rechtswidrig betriebenes
Emissionskontrollsystem. Doch nach wie vor handeln die Behörden
nicht. Als aktuelles Beispiel, ebenfalls aus dem Hause des
Stuttgarter Herstellers, werden wir Ihnen auf unserer Pressekonferenz
auch neue Messdaten präsentieren.

Stuttgart leidet nach wie vor unter der anhaltend zu hohen
Luftbelastung. Die vom Land Baden-Württemberg bislang vorgeschlagenen
Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus, um die Situation zu
verbessern. Zudem hat die baden-württembergische Landesregierung in
dem von der DUH geführten Rechtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht




Stuttgart Erklärungen abgegeben, wonach nicht einmal die Fahrverbote
an den so genannten Feinstaubalarmtagen gesichert sind. Wir werden
Ihnen erläutern, in welchem Umfang Diesel-Fahrverbote notwendig sind
und wie wir das Vorgehen der Landesregierung rechtlich bewerten.

Datum der Pressekonferenz: Donnerstag, 27. April 2017, 11:00 Uhr
Ort: Globales Klassenzimmer, Charlottenplatz 17, 70173 Stuttgart

Teilnehmer:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe
- Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte
- Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte (Berlin)

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und bitten um Anmeldung an
presse(at)duh.de



Für Rückfragen vor Ort:

Ann-Katrin Bohmüller, Deutsche Umwelthilfe, persönliche Referentin
des Bundesgeschäftsführers
0151 17281752, bohmueller(at)duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 25.04.2017 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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