TÜV Rheinland: Professionelles Tuning mit professionellem Know-how / Erst informieren, dann tunen: Sachverständige in den technischen Prüfstellen frühzeitig einbeziehen / Gebrauchte Teile meiden (FOTO)
(ots) -
Der deutsche Tuningmarkt zählt weltweiten zu den umsatzstärksten
der Branche. Wenn Hobbybastler ihren Fahrzeugen einen individuellen
Look verpassen, sollten sie aufpassen, dass die Verkehrssicherheit
nicht auf der Strecke bleibt. Ein Großteil der Änderungen wie etwa
die beliebten Widebody-Kits müssen geprüft und in den
Fahrzeugpapieren eingetragen werden. "Um stets auf der sicheren Seite
zu sein, sollten sich Tuningfans in der Planungs- sowie Umbauphase
über legale Mittel und Wege bei Kfz-Sachverständigen auf den
technischen Prüfstellen informieren", sagt Steffen Mißbach,
Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. "Mit professioneller Begleitung,
gerade bei umfangreicheren Projekten, sparen Hobbybastler Geld und
Nerven." Fallstricke gibt es viele. Denn mit der Nachfrage wächst
auch der Markt für billige, illegale Nachbauteile - insbesondere im
Internet. "Bei vermeintlichen Schnäppchen ist generell Vorsicht
geboten, selbst wenn diese mit Prüfgutachten angeboten werden - auch
die könnten gefälscht sein", so Mißbach. "Von sicherheitsrelevanten
gebrauchten Teilen sollte man ebenfalls die Finger lassen. Haarrisse
oder Ähnliches sind erst zu erkennen, wenn es zu spät ist."
Überrollkäfige und -bügel wieder voll im Trend
Eine Art Renaissance feiern bei den Tunern in jüngster Zeit die im
Motorsport obligatorischen Überrollkäfige bzw. -bügel. Theoretisch
sind diese ohne Eintragung denkbar, praktisch sieht das meist anders
aus: Hat der Umbau Auswirkungen auf die Sichtverhältnisse oder
verändern sich die Fahrzeugeigenschaften - reduziert sich etwa die
Zahl der Sitzplätze oder wird der Einstieg ins Fahrzeug durch eine
Strebe erschwert - muss ein Eintrag erfolgen. "Teile nahe dem
Kopfbereich von Fahrer oder Mitfahrern müssen gepolstert werden.
Mögliche Bohrlöcher in der Karosserie sind zu versiegeln", so
Mißbach.
Bußgelder, Punkte und Regressforderungen
Fehlen Eintragungen, kann es teuer werden: Neben Bußgeldern und
Punkten in Flensburg können auch die Versicherer im Schadensfall
Regress fordern. Mißbach: "Grundsätzlich muss alles, was Geräusch-
und Abgaseigenschaften beeinflusst sowie die Sicherheit gefährden
könnte, eingetragen werden."
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Datum: 21.04.2017 - 10:00 Uhr
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