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VW-Abgasskandal: Volkswagen manipuliert schon wieder - diesmal dieöffentliche Wahrnehmung über die Erfolgsaussichten einer Klage

ID: 1479141


(ots) - Die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Rogert &
Ulbrich zeigt sich entsetzt darüber, wie offensichtlich die
Volkswagen AG die öffentliche Wahrnehmung der Erfolgsaussichten einer
Klage im Abgasskandal mit Zahlen manipuliert. Zwar seien die am
Wochenende flächendeckend in den Medien verbreiteten Aussagen über
das Verhältnis zwischen gewonnenen und verlorenen Klageverfahren in
erster Instanz rein formal vermutlich korrekt. Allerdings sei unter
den Klägeranwälten im Abgasskandal bekannt, dass der
Volkswagenkonzern und seine Händler im Rahmen von attraktiven
Vergleichsschlüssen die Rücknahme der Klage durch den Kläger fordere,
gibt Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, Gründungspartner der Kanzlei, zu
bedenken. "Da die entsprechenden Vergleichsangebote oft einem
Anerkenntnis der geltend gemachten Ansprüche gleichkämen, müssten
diese Vergleiche als Erfolg für die Kläger gewertet werden und nicht
etwa als Misserfolg, wie die von der Volkswagen AG veröffentlichten
Zahlen suggerieren", so Ulbrich weiter. Die Rechtsanwälte schätzen
auf der Grundlage der Berichte ihrer Kollegen und auf der Grundlage
von Medienberichten über Vergleichsschlüsse in der Berufungsinstanz,
dass höchstens 50 % der Klagen in erster Instanz glatt abgewiesen
wurden. Dabei sei augenfällig, dass "die Erfolgsquote bei
Anwaltskanzleien wie Rogert & Ulbrich, die sich auf den Abgasskandal
spezialisiert haben, deutlich besser als der Durchschnitt ist",
konstatiert Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert, Gründungspartner der
Kanzlei und Professor für Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule.

Zudem seien die Zahlen auch vor dem Hintergrund irreführend, dass
es "in den vergangenen Wochen und Monaten eine deutliche Trendwende
zugunsten der Kläger gegeben" habe, gibt Rogert weiter zu bedenken.
Seien die Gerichte 2016 noch mit deutlicher Mehrheit der Auffassung




gewesen, in der Manipulation liege kein Rücktrittsgrund und
Schadensersatzansprüche seien nicht gegeben, würden mittlerweile -
offensichtlich auch beeindruckt von OLG-Beschlüssen aus Hamm, München
und Celle - mittlerweile fast alle Gerichte den von Rogert & Ulbrich
erhobenen Klagen gegen Händler aus Gewährleistung stattgeben - das
ergebe sich Urteilen mündlichen Verhandlungen der vergangenen Wochen,
berichtet Rogert weiter.

Rogert unterstreicht, dass auch diejenigen, die wegen abgelaufener
Gewährleistungsansprüche unmittelbar gegen die Volkswagen AG auf
Schadenersatz vorgehen müssen, mittlerweile gute Karten haben.
Nachdem die Landgerichte in Ellwangen und Köln noch davon ausgingen,
dass der Volkswagen AG keine Sittenwidrigkeit vorzuwerfen sei, habe
sich mit dem von Rogert & Ulbrich am Landgericht Hildesheim
erstrittenen Urteil eine starke Gegenposition in der
instanzgerichtlichen Rechtsprechung etabliert, erläutert Rogert
weiter. "Das Landgericht Hildesheim hatte der Volkswagen AG erstmalig
aufgegeben, bezüglich der Bestellung und der Implementierung der
Manipulationssoftware Ross und Reiter zu nennen" erklärt Rogert -
juristisch nenne man das "sekundäre Darlegungslast". "Da die
Volkswagen AG kein Licht ins Dunkel bringen wollte, hüllte sie sich
in Schweigen und verlor deshalb den Prozess. Die Volkswagen AG sprach
noch am selben Tag laut Medienberichten von einem fehlerhaften
Urteil, das Einzelurteil bleiben dürfte. Die Landgerichte Karlsruhe
und Kleve bewiesen das Gegenteil, indem sie der Beklagten ebenfalls
die sekundäre Darlegungslast aufbürdeten. Aufgrund ihres Schweigens
verlor sie wiederum beide Verfahren", erklärt Rogert weiter. Weitere
Beschlüsse zur sekundären Darlegungslast lägen ihm aus Kleve und
Arnsberg vor. Das Landgericht Frankfurt/M. und das Landgericht
Krefeld gingen ebenfalls davon aus, dass der Klage gegen die
Volkswagen AG stattzugeben sei, berichtet der Anwalt. "Am vergangenen
Freitag urteilte das Landgericht Paderborn in einem Prozess gegen die
Volkswagen AG aus unerlaubter Handlung erfreulicherweise ebenfalls
für unseren Mandanten. Unsere Prozesserfolge häufen sich. Vielleicht
können wir ein wenig dazu beitragen, dass analog zu der Situation in
den USA auch deutsche und europäische Verbraucher letztlich nicht die
Leidtragenden folgenschwerer Managementfehler des VW-Konzerns sind",
so Rogert.

"Mich würde es nicht überraschen, wenn wir in zwei Monaten schon
eine überwiegende Zahl klagestattgebender Urteile bekanntgeben
könnten - zumindest dann, wenn man die Klagerücknahmen wegen
Vergleichsschlüssen ehrlicherweise unberücksichtigt lässt",
prognostiziert Rogert abschließend.

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Rechtsanwälte in Partnerschaft
Königsallee 2B
40212 Düsseldorf

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert
0211/310638-0
rogert(at)ru-law.de
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