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Aussteigen auf der Autobahn verboten / Rettungsgasse ist Pflicht

ID: 1478956


(ots) - Autofahrer, die im Stau stehen, sollten die
wichtigsten Verkehrsregeln kennen und beachten. Es drohen sonst
Bußgelder und Punkte. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps
zusammengestellt.

Eine Rettungsgasse zu bilden, hat im Stau höchste Priorität.
Autofahrer dürfen diese Gasse nicht schließen, indem sie
beispielsweise einem Rettungsfahrzeug hinterherfahren. Es könnten
noch weitere Fahrzeuge folgen. Bei Verstößen droht ein
Verwarnungsgeld von 20 Euro.

Die Fahrbahn darf im Stau grundsätzlich nicht betreten werden. Der
Gesetzgeber sieht weder ein "menschliches Bedürfnis" noch das Wickeln
eines Kindes als anerkannten Notfall an. In solchen Fällen muss bis
zum nächsten Park- oder Rastplatz weitergefahren werden. Das Betreten
ist nur erlaubt, um einen Unfall abzusichern. Wer sich nicht daran
hält, muss 10 Euro Verwarnungsgeld zahlen.

Auch das Halten auf dem Standstreifen der Autobahn ist verboten.
Wer dagegen verstößt, muss 30 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Beim
Parken wird es noch teurer: 70 Euro Bußgeld und ein Punkt. Steht der
Verkehr auf der Autobahn bei einer Vollsperrung für eine längere
Zeit, wird die Polizei bei kurzem Aussteigen jedoch meist ein Auge
zudrücken und auf eine Anzeige verzichten. Die Rettungskräfte dürfen
dadurch nicht behindert werden.

Das Telefonieren ohne Freisprechanlage ist auch im Stau strikt
verboten, es sei denn der Motor ist ausgeschaltet. Hier drohen ein
Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt.

Der Seitenstreifen ist nicht dazu da, um schneller zum Rastplatz
oder zur Autobahnausfahrt zu gelangen. Wer ihn dennoch benutzt,
riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt.

Rückwärtsfahren oder gar wenden ist auch im Stau tabu, es sei
denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu
200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.





Rechts zu überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem
linken Fahrstreifen steht oder mit weniger als 60 km/h unterwegs ist.
Bei stehendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen darf auf dem
rechten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h
gefahren werden. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam
in Bewegung, darf die Differenzgeschwindigkeit nur 20 km/h betragen,
höchstens also 80 km/h. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine
Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.

Diese Presseinformation sowie ein Pressefoto finden Sie online
unter www.presse.adac.de. Folgen Sie uns auch unter
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Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: (089) 7676-2956
katrin.muellenbach-schlimme(at)adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 11.04.2017 - 10:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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