Kinderfotos auf Webseiten - Umgang für Krippen & Kitas
(IINews) - Tipps für Kitas im Umgang mit Kinderfotos auf Homepages. Anleitung zum Umgang mit Bildern von Kindern auf Kinderkrippen Webseiten. Wir sind eine Internetagentur und erstellen Webseiten für kleine und mittlere Unternehmen. Des Weiteren betreiben wir ein Portal für Kinderkrippen mit über 2300 Mitgliedern sowie eine Stellenplattform für Kitapersonal.
Bei unserer Tätigkeit stellen wir öfters fest, dass Fotos von Minderjährigen auf Webseiten von Kinderkrippen und Kitas abgebildet werden.
Grundsätzlich ist bei der Veröffentlichung von Fotos von Personen folgendes zu beachten: Unabhängig von urheberrechtlichen Überlegungen besteht bei Fotos das Recht am eigenen Bild. Dies bedeutet, dass die abgebildeten Personen in der Regel darüber entscheiden, ob und in welcher Form ein Bild aufgenommen und veröffentlicht werden darf. Aus diesem Grund dürfen Fotos meist nur dann veröffentlicht werden, wenn die darauf Abgebildeten ihr Einverständnis gegeben haben. Fotos von Minderjährigen bedürfen der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters (siehe Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)).
Ziel dieses Artikels ist es, praktische Lösungsansätze im Umgang mit Kinderfotos auf Webseiten von Betreibern von Kinderkrippen, Kitas, Spielgruppen und Horten darzulegen.
1. Kinderbilder von Bildagenturen verwenden
Bildagenturen sind Unternehmen, die Fotos vermarkten und unzählige Bilder von Kindermodels in Ihren Beständen führen.
Vorteile:
-Grosse Auswahl an Bildmaterial
-Bildmaterial in spezifischem Kontext (z.B. Kinderjoga, Schwimmen, Turnen)
-Professionell erstellte Bilder wirken auf Webseite besser
-Geringe Lizenzkosten
-Persönlichkeitsschutzrecht eingehalten
Wir empfehlen, im öffentlich zugänglichen Bereich der Kinderkrippen-Webseite ausschliesslich Bildmaterial von Bildagenturen zu verwenden. Auf den Fotos und im Impressum ist zu vermerken, dass es sich um Kindermodels handelt.
2. Passwortgeschützter Bereich - Zugriff nur durch Eltern
Sofern Bilder von Anlässen wie Weihnachtsfeier, Ausflüge, Fasnacht usw. erstellt werden, sind sie ausschliesslich in einem passwortgeschützten Bereich abgespeichert werden. Zugriff haben ausschliesslich die Erziehungsberechtigten. Dabei ist zu beachten, dass die Namensliste regelmässig kontrolliert und Zugriffsberechtigungen für Kinder, die nicht mehr in der Krippe sind, gelöscht werden.
Der grosse Vorteil dieses geschützten Bereichs ist, dass Fotos mit den Eltern geteilt und sie involviert werden.
Dabei ist das Einverständnis der Eltern einzuholen: Erstens dass das Kind überhaupt fotografiert werden und Zweitens dass das Bild im geschützten Bereich abgespeichert und weiterverbreitet werden darf. Zum Dritten ist eine Datenschutzrichtlinie für die Zugriffsberechtigten zu erlassen die besagt, dass alle Bilder nur zu privaten Zwecken zu verwenden und jede Weiterverbreitung oder anderweitige Nutzung untersagt sind.
Auch haben wir vereinzelt festgestellt, dass Gesichter im öffentlich zugänglichen Bereich der Webseite verpixelt und somit unkenntlich gemacht werden. Wir sind der Meinung, dass dies zu vermeiden ist, da eine Verpixelung unter Umständen rückgängig gemacht werden und Zweitens ein Kind im Kontext doch erkannt werden kann sowie Drittens die Bildsprache der Webseite negativ beeinflusst.
3. Räume ohne Kinder
Bilder von Räumen der Krippe sind ohne Kinder zu erstellen. Die Handhabung soll analog wie in Inseraten für Mietwohnungen erfolgen, in denen im Allgemeinen auch nicht die Bewohner mitabgebildet werden.
4. Server in der Schweiz wählen
Es ist darauf zu achten, wo die Daten (u.a. Bilder) physisch abgespeichert werden. Sofern sie ausserhalb der geographischen Schweiz gelagert werden, fallen sie nicht mehr unter das Datenschutzrecht der Schweiz. Deshalb sind Hoster zu meiden welche nicht garantieren können, dass die Server ausschliesslich in der geographischen Schweiz betrieben werden.
5. Eigene Webseite anstatt Cloud
Sofern Cloud-Dienste Verwendung finden besteht die Gefahr, dass Rechte an den Bildern abgetreten werden und die Cloud-Anbietern Nutzungsrecht an den Bildern erwerben. Die Kontrolle am eigenen Bild wird aus der Hand gegeben und es kann kaum mehr beeinflusst werden kann, wozu die Bilder von Dritten genutzt und eingesetzt werden. Auch ein endgültiges Verschwinden von Bildern aus dem Internet ist wahrscheinlich nicht mehr möglich.
Vor allem vor Cloud-Dienstleistern aus den USA ist Vorsicht geboten, da das Datenschutzrecht der USA gegenüber nicht Amerikanern grundsätzlich lasch gehandhabt und Zweitens am 25. Januar 2017 von Präsident Trump weiter gelockert wurde. Wir empfehlen deshalb, keine Cloud-Dienste von Anbietern zu verwenden, die Server ausserhalb der Schweiz betreiben.
Beim Speichern von Bildern auf der eigenen Webseite (im passwortgeschützten Elternbereich auf Schweizer Server) kann hingegen jederzeit ein Bild permanent entfernt oder auf einer separaten Harddisk als Backup ausgelagert werden. Die volle Kontrolle über die eigenen Daten liegt bei der Kinderkrippe.
6. Keine Daten von Kinder veröffentlichen
Es ist nicht abzusehen, welche Konsequenzen das Datensammeln und vor allem die Daten-Vernetzung resp. das Data-Mining sowie die technische Entwicklung auf die Kinder in 15 bis 20 Jahren haben werden. Z.B. Chancen am Arbeitsmarkt/Wohnungsmarkt, Verträge mit Kranken-/Sach-/Auto- und Lebensversicherungen, Konditionen bei Kreditinstituten oder Beziehung zu Behörden und Ämtern.
Betreibern von Kinderkrippen empfehlen wir, keine Daten oder Bilder von in Obhut stehenden Kindern öffentlich zugänglich zu machen. Damit werden Konflikte mit Eltern (Recht am eigenen Bild) und die Gefahr des Kontrollverlustes der Daten (Cloud, Server im Ausland) sowie kriminelle Absichten vermindert. Insbesondere bei Kriminalfällen stellen sich für die Betreiber von Kinderkrippen schwerwiegende Fragen bezüglich fahrlässigem Verhalten, Haftung und Reputation sowie ganz generell dem persönlichem Leid der Kinder.
Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne - rufen Sie uns an unter +41 44 920 58 77.
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Datum: 10.04.2017 - 13:05 Uhr
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