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Carsharing: Was tun, wenn das Auto beschädigt ist / ADAC-Checkliste für die richtige Nutzung

ID: 1478030


(ots) - Carsharing hat sich inzwischen an vielen Orten im
städtischen Verkehr etabliert. Die verschiedenen Systeme und
Leistungen unterscheiden sich teils deutlich voneinander. Das hat
auch der große ADAC-Test 2016 belegt. Welche Regeln sollten immer
beachtet werden?

Ist ein Carsharing-Auto an dem angegebenen Ort nicht aufzufinden,
sollte sich der Nutzer umgehend mit dem Anbieter in Verbindung setzen
und das weitere Vorgehen absprechen. Dasselbe gilt, wenn am Fahrzeug
erhebliche Schäden festgestellt werden. Der Carsharing-Nutzer ist
nicht aufgrund der Registrierung automatisch in der Haftung für
mögliche Schäden. Es muss sein Verschulden vorliegen.

Wird ein Auto nicht ordnungsgemäß abgestellt und es ist ein
Bußgeld zu zahlen, kann der Betreiber durch das Ein- und Ausloggen
bei jeder Fahrt den Verantwortlichen ausfindig machen. Sehr häufig
folgt dann auf das Knöllchen noch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr
des Carsharing-Anbieters.

Wird das ordnungsgemäß geparkte Carsharing-Fahrzeug von Dritten
beschädigt, gilt: Der Kunde haftet grundsätzlich nur für Schäden, die
er selbst verursacht hat. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass
ein Schaden am Carsharing-Auto außerhalb der Mietzeit durch
Einwirkungen Dritter entstanden ist, muss der Kunde dafür nicht
aufkommen.

Auf Folgendes sollten Carsharing-Nutzer unbedingt achten:

- Sich vor Anmietung über Preise, sonstige Gebühren und Extrakosten
informieren.
- Vor jeder Fahrt das Fahrzeug sorgfältig auf Schäden und Mängel
checken. Gefundene Schäden müssen dem Anbieter meist direkt gemeldet
oder in einem Handbuch im Auto eingetragen werden. Außerdem ist zu
prüfen, ob alle wichtigen Dokumente, etwa Tankkarte, Parkkarte oder
Parkausweis im Auto liegen.
- Die Tankregelung vor dem Start klären: Die meisten Anbieter




betanken ihre Wagen selbst, räumen den Nutzern allerdings Freiminuten
ein, wenn diese das Auftanken übernehmen. Dafür liegen meist
Tankkarten in den Carsharing-Autos bereit.
- Den Versicherungsschutz kontrollieren.
- Ein Unfall ist dem Anbieter unverzüglich zu melden, um das weitere
Vorgehen zu besprechen. Keinesfalls sollte ein Schuldanerkenntnis
unterschrieben werden. Meist ist der Nutzer nach den AGB auch
verpflichtet, die Polizei in jedem Fall beizuziehen, die aber nicht
jeden (kleinen) Unfallschaden aufnimmt. Gerade dann ist es wichtig,
die Adressen der Unfallbeteiligten und der anwesenden Zeugen sowie
die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu notieren.
- Vor der Fahrt sollte sich der Carsharer über die maximale
Kilometeranzahl informieren, die eingehalten werden muss. Sofern eine
angegebene Grenze überschritten wurde, können gegebenenfalls
Zusatzkosten anfallen.

Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de.
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Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: 089) 7676 2956
Katrin Müllenbach-Schlimme(at)adac.de

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Datum: 07.04.2017 - 12:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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