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Carsharing-Gesetz erleichtert neue Mobilitätsangebote (FOTO)

ID: 1477591


(ots) -
Geschäftsmodelle für Carsharing sollen bundesweit gefördert
werden. Der Bundestag stimmte am 30. März zu, Carsharing durch
spezielle Sonderrechte attraktiver zu gestalten. Damit ebnete der
Gesetzgeber den Weg für das Kfz-Gewerbe, Lücken im Mobilitätsangebot
weiter zu schließen. Viele Autohändler sind neuen Mobilitätskonzepten
gegenüber mehr als aufgeschlossen, heißt es vom Branchenverband ZDK.
In Eigenregie oder mit Partnern bauen sie eine Carsharing-Flotte auf.

Carsharing etabliert sich in großen Städten zunehmend. Ländliche
Regionen haben indes kaum eine Chance, die großen Anbieter zu
gewinnen. Diese haben kein Interesse an Carsharing-Fahrzeugen in
Dörfern und Kleinstädten. Autohäuser bringen Carsharing auch
außerhalb der Städte immer mehr nach vorne. Diesem Thema widmet sich
im Übrigen auch die aktuelle Veröffentlichung der ZDK-Imagekampagne
www.Deine-Autohäuser.de, die Autofahrer mit Virtual Reality-Filmen
erreichen will. Denn immer mehr Händler kommen den neuen
Mobilitätswünschen entgegen, teils mit viel Idealismus auf eigene
Initiative, teils auf Initiative der Autohersteller.

Autohersteller werden zunehmend zu Mobilitätsdienstleistern und
setzen unterschiedliche Geschäftsmodelle gemeinsam mit dem regional
verankerten Autohandel um. Autohäuser verantworten nicht nur den
Service und stellen Carsharing-Fahrzeuge bereit. Oft engagieren sie
sich mit viel persönlichem Unternehmer-Einsatz für Stellplätze in
Vororten, an "Park and Ride"-Stationen etc. Und sie setzen sich dafür
mit den zuständigen Behörden auseinander. Der Handel schlägt dabei
die Brücke zwischen den Mobilitätswünschen der Kunden und eigenen
Interessen. Im Vordergrund steht für den Handel weniger der direkte
Profit als vielmehr das Marketing. Das Engagement zahlt einerseits
auf das Imagekonto des Autohauses ein, andererseits ist jede




Carsharing-Fahrt auch eine bezahlte Probefahrt.

Das neue Gesetz soll laut Bundesregierung eine
Verordnungsermächtigung für die zuständigen Behörden der Länder
schaffen, um Bevorrechtigungen für Carsharing-Fahrzeuge und
Carsharing-Anbieter einzuführen. Es ist geeignet, noch mehr Dynamik
in neue Geschäftsmodelle zu bringen, heißt es vom Verband. Damit das
System in ländlichen Regionen überhaupt funktionieren könne, seien
etwa exklusiv reservierte Stellflächen für stationsgebundenen Autos
unerlässlich. Ob das Gesetz ein Erfolgsmodell wird, liege damit in
hohem Maße an den Kommunen. Daher müsse ihnen die Umsetzung möglichst
leicht gemacht werden.



Pressekontakt:
Claudia Weiler, ZDK-PR-Referentin
Tel.: 0228 / 91 27 273
E-Mail: weiler(at)kfzgewerbe.de
Internet: www.kfzgewerbe.de

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Datum: 06.04.2017 - 14:23 Uhr
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