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VW Skandal Urteil - Gericht verurteilt erstmals gleichzeitig VW aus sittenwidriger Schädigung und Händler aus Vertrag

ID: 1474185


(ots) - Erstmals sind im VW Skandal die Volkswagen AG und ein
Händler gleichzeitig dazu verurteilt worden, ein manipuliertes
Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich eine
Nutzungsentschädigung zurückzunehmen. Das Landgericht Karlsruhe,
Urteil vom 22.03.2017, 4 O 118/16 (nicht rechtskräftig) hat die
Volkswagen AG in einem von der im Abgasskandal führenden Kanzlei Dr.
Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren wegen
vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zum
Schadensersatz verurteilt. Daneben hat das Landgericht Karlsruhe auch
den Händler aufgrund eines Rücktritts vom Kaufvertrag dazu
verurteilt, das Fahrzeug zurückzunehmen. Der Kläger kann sich nunmehr
aussuchen, von wem er sein Geld zurückholt.

Der Kläger erwarb bei einem VW Händler im Jahre 2012 einen VW
Passat Variant Bluemotion 2,0l TDI. Nachdem er erkannte, dass er sein
Fahrzeug mit dem Motor EA189 ausgestattet ist, wandte er sich an
seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Im Februar 2016 erklärte die Kanzlei
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Kläger den
Rücktritt vom Vertrag und verlangte hilfsweise die Nachbesserung bis
Ende März. Nachdem der Händler die Rücknahme ablehnte, erhob der
Kläger Klage vor dem Landgericht Karlsruhe und zwar gegen den Händler
und gegen die Volkswagen AG.

In seinem Urteil vom 22.03.2017 gab das Landgericht Karlsruhe der
Klage im Wesentlichen statt. Es verurteilte sowohl die Volkswagen AG
als auch den Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs, abzüglich einer
Nutzungsentschädigung. Die Nutzungsentschädigung wurde auf der Basis
einer Gesamtlaufleistung von 300.000 km berechnet.

Das Besondere an diesem Urteil ist, dass bundesweit -soweit
ersichtlich- erstmals ein Gericht in einem Verfahren den Händler und




die Volkswagen AG gleichzeitig zur Rücknahme eines manipulierten
Fahrzeugs verurteilt hat.

Das Landgericht Karlsruhe begründet seine Entscheidung gegen die
Volkswagen AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung wie folgt:

"Der Einbau der Software zur unterschiedlichen Steuerung der
Abgasanlage im Prüf- und Echtbetrieb bedingt - wie ausgeführt - einen
Mangel des Fahrzeugs. Die Lieferung bewusste Lieferung eines
mangelhaften Fahrzeugs ist eine sittenwidrige Schädigung. (...) Die
Installation der Software erfolgte mit dem Ziel die Käufer zu
täuschen und durch den Absatz der Fahrzeuge Gewinn zu
erwirtschaften. Diese Form des Gewinnstrebens begründet die besondere
Verwerflichkeit.

Die Beklagte Zift. 2 haftet auch, da die Schädigung auf die
Billigung des Einbaus der Software durch die verfassungsmäßig
berufenen Vertreter (dazu Bundesgerichtshof, Teilversäumnis- und
Endurteil vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15 -) zurückzuführen ist. Der
Kläger hat vorgetragen, dass die Führungsebene der Beklagten bis hin
zum Vorstand von dem Einsatz der rechtswidrigem Software Kenntnis
hatte. Dem ist die Beklagte Zift. 2 nicht hinreichend
entgegengetreten. Das Gericht schließt sich insoweit der Auffassung
des Landgericht Hildesheim (Urteil vom 17.01.2017 - 3 O 139/16 -) an,
nach der die Beklagte Zift. 2 im Rahmen ihrer sekundären
Darlegungslast darzutun hat, wann welche Mitarbeiter den Einsatz der
Software beschlossen haben und wann der Vorstand hierüber informiert
wurde, an. Hinreichenden Vortrag zu dieser - in der mündlichen
Verhandlung erörterten - Frage hat die Beklagte nicht vorgebracht."

Damit folgt das Landgericht Karlsruhe der Auffassung der Kanzlei
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, dass die Volkswagen
AG für den entstandenen Schaden haften muss, weil deren Verhalten
sittenwidrig war.

Daneben wurde auch der Händler zur Rücknahme verurteilt. Nach
Ansicht des Landgerichts Karlsruhe ist der Rücktritt des Klägers
wirksam. Das Auto ist nach Ansicht des Landgerichts mangelhaft, die
Fristsetzung von über einem Monat sei ausreichend und außerdem sei
der Mangel nicht unerheblich. Deshalb konnte der Kläger von dem
Kaufvertrag zurückgetreten.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend
geführt hat teilt mit:" Es ist wohl das erste Verfahren bundesweit,
in denen ein Händler und die Volkswagen AG direkt verurteilt wurden,
ein Fahrzeug, welches vom diese Skandal betroffen ist,
zurückzunehmen. Damit ist ein weiterer Meilenstein in der
Rechtsprechung erreicht. In den letzten beiden Wochen sind gegen
Händler und gegen VW zahlreiche Urteile ergangen, die Rechtsprechung
zeigt es sich immer verbraucherfreundlicher. Jetzt ist es an der Zeit
für die Geschädigten, sich gegen das Verhalten der Volkswagen AG zur
Wehr zu setzen. "



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de

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Datum: 30.03.2017 - 17:30 Uhr
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