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Wo zu schnelles Fahren besonders teuer ist / Verkehrssünden werden im Ausland oft wesentlich strenger bestraft als hierzulande

ID: 1473719


(ots) - Verkehrssünden werden im europäischen Ausland
teils deutlich strenger bestraft als in Deutschland. Besonders teuer
kommt es deutsche Reisende zu stehen, wenn sie zu schnell fahren, am
Steuer telefonieren oder alkoholisiert sind. Urlauber sollten daher
die Verkehrsvorschriften des Landes kennen und sich entsprechend
verhalten. Der ADAC gibt einen Überblick über die wichtigsten
Bußgelder in den Reiseländern.

Die Niederlande, die Schweiz und Italien stehen an der Spitze der
Länder mit den höchsten Bußgeldern. Wer etwa das Tempolimit um 20
km/h überschreitet, muss in Italien mit einem Bußgeld von 170 Euro
rechnen. Mindestens 165 Euro werden in den Niederlanden und der
Schweiz fällig.

Besonders schwere Folgen haben Fahrten unter Alkoholeinfluss. In
Italien kann bei 1,5 Promille im Blut sogar das Fahrzeug enteignet
werden, wenn Fahrer und Halter identisch sind. Dänemark sieht eine
ähnliche Regelung ab 2,0 Promille vor.

Stattliche Bußgelder drohen für das Telefonieren am Steuer ohne
Freisprecheinrichtung. Hier führen die Niederlande (230 Euro),
Dänemark (200 Euro) und Italien (160 Euro) das Ranking an.

Äußerst kostspielig wird falsches Parken etwa in den Niederlanden
(ab 90 Euro), in Spanien (bis 200 Euro) und Dänemark (70 Euro).

Innerhalb der EU werden Bescheide inzwischen schneller erstellt
und mit Infos in der Landessprache des Kfz-Halters zugesandt. Nicht
bezahlte Strafen aus dem EU-Ausland werden ab einer Bagatellgrenze
von 70 Euro (Österreich ab 25 Euro) vollstreckt.

Wer ein Bußgeld aus dem Ausland schnell bezahlt, kann viel Geld
sparen. Italien, Frankreich und Spanien beispielsweise gewähren bei
Sofortzahlung hohe Rabatte. Bei fehlerhaften oder offenkundig zu
hohen Bußgeldbescheiden rät der ADAC, unverzüglich Einspruch
einzulegen und juristischen Beistand zu suchen.





Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg.
Ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot hat in
Deutschland keine Auswirkung.

Diese Presseinformation sowie eine Infografik finden Sie online
unter http://presse.adac.de. Folgen Sie uns auch unter
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Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: (089) 7676-2956
katrin.muellenbach-schlimme(at)adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 30.03.2017 - 10:03 Uhr
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