Schwedische Polizei stellt Ermittlung gegen OneCoin ein
(ots) -
Die schwedische Aufsichtsbehörde für Glücksspiele hat bestätigt,
dass die Ermittlung der schwedischen Polizei bezüglich der
Kryptowährung OneCoin und des damit verbundenen, mehrstufigen
Marketingunternehmens OneLife eingestellt wurden.
(Logo: http://photos.prnewswire.com/prnh/20161201/444679LOGO )
Die schwedische Polizei gab am 6. Februar 2017 offiziell bekannt,
dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Der Polizeibericht
weist darauf hin, dass die Ermittlungen nicht fortgeführt wurden, da
kein Grund zur Annahme besteht, dass eine Straftat begangen wurde.
Die Polizei teilte der Aufsichtsbehörde für Glücksspiele ihre
Entscheidung am 1. März 2017 mit.
OneCoin erklärte: "Uns sind seit einiger Zeit unfaire
Wettbewerbspraktiken gegen OneCoin und OneLife bekannt, die schwere,
jedoch nachweislich falsche Anschuldigungen beinhalten, welche
verständlicherweise Bedenken aufkommen lassen. Wo diese
Anschuldigungen zu Nachforschungen und Ermittlungen geführt haben,
haben wird mit den entsprechenden Behörden in der Gewissheit
kooperiert, dass die Tatsachen obsiegen werden. Dies ist das zweite
Mal, dass eine Aufsichtsbehörde bestätigt hat, dass unser Unternehmen
keine rechtswidrigen Geschäfte tätigt. Wir begrüßen die umgehende und
professionelle Weise, in der die schwedische Polizei die Ermittlung
durchgeführt hat."
OneCoin ist eine digitale Währung, die auf Kryptografie beruht und
durch ein Verfahren namens "Mining" geschaffen wird. Wie die
Seriennummer auf Papiergeld ist jede digitale Münze einzigartig.
Anders als das von Regierungen ausgestellt Geld, ist die Anzahl der
OneCoins begrenzt, um sicherzustellen, dass sie nicht von Inflation
betroffen sind und nicht gefälscht werden können. Da Kryptowährungen
nicht an ein bestimmtes Land oder eine Zentralbank gebunden sind,
hängt ihr Wert von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise
Nutzbarkeit, Nachfrage und Angebot.
Pressekontakt:
+359-2-4444-331
press(at)onelife.eu
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Datum: 20.03.2017 - 09:02 Uhr
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