VPRT zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag: "Nach der Reform, ist vor der Reform"
(ots) - Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder haben auf ihrer heutigen Konferenz den zweiten
Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet und damit den Weg
freigemacht für eine Reformierung des gerade im Bereich der
Sportwetten als gescheitert geltenden ersten
Glücksspieländerungsstaatsvertrages. Statt des von Anbietern,
Gerichten und der Europäischen Kommission kritisierten Modells einer
zahlenmäßig auf 20 begrenzten Konzessionierung von Sportwetten, setzt
der neue Änderungsstaatsvertrag als zentrale Änderung auf eine
qualitative Erlaubniserteilung.
Dr. Matthias Kirschenhofer, Geschäftsführer der Sport1 Media GmbH
und Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im VPRT, sagt zu dem
Ergebnis der Konferenz: "Der VPRT hatte stets gefordert, insbesondere
die quantitativen Begrenzungen bei den Sportwettenkonzessionen
aufzuheben. Von daher ist die heutige Entscheidung als ein erster
Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen, auch wenn ei-ne echte
Marktliberalisierung über alle Angebote hinweg noch aussteht."
Denn aus Sicht des Verbandes gibt es weitergehenden Reformbedarf,
vor allem mit Blick auf die einschlägigen Werbevorschriften. Hierzu
Kirschenhofer: "Eine praktikable, rechtssichere und möglichst
umfassende Bewerbung von Sportwetten und weiteren Angeboten ist für
die Medienunternehmen ein sehr relevanter Refinanzierungsfaktor. Hier
lassen die Länder eine Chance ungenutzt, um gerade der
Kanalisierungsfunktion, die von Werbung ausgeht, Nachdruck zu
verleihen. Stattdessen beharrt man beim Alten." Nach Unterzeichnung
des Änderungsstaatsvertrages muss dieser von den Länderparlamenten
ratifiziert werden, damit er am 1. Januar 2018 in Kraft treten kann.
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Datum: 16.03.2017 - 19:03 Uhr
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