"Kunstfälscherei im großen Stil" nicht nachweisbar: Anklage im Fall Tom Sack massiv zurechtgestutzt
Das Landgericht Bückeburg hat mit Beschluss vom 01. Dezember 2009 - KLs 406 Js 8324/07 (5/09) - über die im April dieses Jahres vor der I. Großen Strafkammer erhobene Anklage gegen den Künstler und ehemaligen Kunsthändler Tom Sack wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betruges und der Urkundenfälschung entschieden.
(IINews) - Nach dem Beschluss besteht in 167 von ursprünglich 201 angeklagten Fällen kein hinreichender Tatverdacht gegen Tom Sack. So ist insbesondere der Tatkomplex um die "klassische Kunstfälschung", die Nachmachung von Werken bekannter Maler in betrügerischer Absicht, komplett gestrichen worden. Ebenso der Komplex um die Malerin Cara Gano, einer zu Marketingzwecken erfundenen und mit wohlklingender Legende im Internet aufgebauten Künstleridentität, unter welcher Tom Sack die Kunst seiner Lebensgefährtin verkauft hat. Laut Kammer ist dieses "Kunstmarketing" nicht zu beanstanden, auch weil dem Angeklagten die bereits im Jahr 2005 beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldete Marke "Cara Gano" gehört, er diesen Namen somit im geschäftlichen Verkehr verwenden darf.
Was bleibt übrig? Die restlichen 34 Fälle, einst Nebenvorwürfe, betreffen zwei Maler, die Tom Sack analog zu dem Komplex "Cara Gano" erfunden haben soll: Ernst Cuno (1901-1986) und Joe Kapingo (geb. 1938). Von diesen beiden Malern sind allerdings nur diejenigen Werke Gegenstand des Verfahrens, die eine richtige Signatur tragen. Allenfalls solche Werke können nämlich überhaupt Urkunden im Sinne des Strafgesetzbuchs darstellen. Unter den beim Angeklagten vorgefundenen Sachen waren eben 34 solcher signierter Bilder. Bemerkenswert ist allerdings, dass es hier gar keine Geschädigten gibt. Die Staatsanwaltschaft hat die Werke von Cuno und Kapingo vorbeugend beschlagnahmt, sie wurden nie zum Kauf angeboten. Es waren sogenannte "Zufallsfunde", die bei der eigentlichen Suche nach den gefälschten Meistern der Moderne, wie z.B. Max Liebermann, entdeckt worden waren. Der bloße Besitz der 34 Bilder soll aus Sicht der Staatsanwaltschaft nun strafbar sein, weil es die Maler eben nicht gebe. Tom Sack soll die Werke selbst gemalt und für zukünftige Betrügereien vorrätig gehalten haben. Aus der Anklageschrift gehe jedoch nicht hervor, worin der Beweis für eine Pinselführung durch ihn liegen soll, auch sei die Nichtexistenz der beiden Maler von der Staatsanwaltschaft nicht, deren Existenz jedoch von ihm jederzeit zu beweisen, gibt sich Tom Sack gelassen. Die Hauptverhandlung dürfte für Juristen und Kunstliebhaber gleichermaßen spannend werden.
Der für den ehemaligen Kunsthändler äußerst rufschädigende Vorwurf der "Kunstfälscherei im großen Stil", wie es in der Presse stets hieß, hat sich damit weitgehend in Luft aufgelöst. Die Lebensgefährtin des Künstlers, die sich in fünf Fällen der Mittäterschaft verantworten sollte, ist übrigens vollkommen unbescholten aus der Sache herausgekommen. Ihr ist laut Beschluss überhaupt nichts anzulasten.
"Ein besseres Weihnachtsgeschenk hätte die Justiz meinen Kindern, meiner Lebensgefährtin und mir nicht machen können", gibt sich der Künstler mit der aktuellen Entwicklung, die er von Anfang an vorausgesagt hat, zufrieden. Auch in den restlichen Fällen werde sich vor Gericht seine Unschuld herausstellen, da sei er sich ganz sicher. Wie üblich wurde das gerichtliche Schriftstück bereits ins Internet gestellt. Es ist unter http://www.tomsack.com öffentlich abrufbar.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Zur Person: Tom Sack, Jahrgang 1982, studierte nach Abitur und Wehrdienst einige Semester Jura in Konstanz am Bodensee. Bereits neben dem Studium handelte er mit Kunst und Antiquitäten. 2004 siedelte er nach Berlin um, wo er seine Tätigkeit ausbaute und gute Umsätze verbuchen konnte. Er betätigte sich dort auch als Galerist. 2006 zog es ihn raus aufs Land. Er ließ sich mit seiner kleinen Familie in Rinteln-Schaumburg bei Hannover nieder, auch um dort die geschäftlichen Aktivitäten weiter ausbauen zu können. Durch die mit den Ermittlungen einhergehenden Umstände und den damit verbundenen Rufschaden sah er sich jedoch bald gezwungen, den Kunsthandel und die Tätigkeit als Galerist aufzugeben. Er ist deshalb heute nur noch künstlerisch tätig. Tom Sack lebt in fester Partnerschaft und hat zwei Kinder.
Tom Sack, freischaffender Künstler
Anschrift: Rosenstr. 3, 31737 Rinteln
Telefon: 05152/699955, 0176/66500883
E-Mail: art(at)tomsack.com
Website: www.tomsack.com
Datum: 17.12.2009 - 19:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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