Vertretungsrecht für Ehegatten ersetzt nicht die Vorsorgevollmacht
Von Margit Winkler, Geschäftsführerin Institut GenerationenBeratung: Institut GenerationenBeratung begrüßt den Gesetzentwurf zum Vertretungsrecht für Ehegatten, weist aber darauf hin, dass dieses eine Vorsorgevollmacht nicht ersetzt
(IINews) - Das unabhängige und neutrale Institut GenerationenBeratung (IGB) begrüßt den Gesetzentwurf zum Vertretungsrecht für Ehegatten. Fälschlicherweise entsteht jedoch der Eindruck, dass eine Vorsorgevollmacht nicht mehr notwendig sei. "Das geplante Vertretungsrecht ersetzt nicht die Vorsorgevollmacht" betont Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung (IGB). Tatsächlich erleichtert das Gesetz die Situation, wenn keine entsprechende Vorsorgevollmacht vorliegt. Wer jedoch selbstbestimmt darüber entscheiden möchte, wer im Falle des Verlustes der eigenen Handlungsfähigkeit handeln und entscheiden soll und weitere Vollmachten erhält, dem ist weiterhin zu Erteilung einer Vorsorgevollmacht zu raten. Denn der Gesetzentwurf beschränkt sich ausschließlich auf die Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten. "Ohne Vorsorgevollmacht mündet eine dauerhafte entsprechende Beeinträchtigung in eine nicht gewollte Betreuung, die vom Gericht kontrolliert wird. Das Vertretungsrecht alleine schützt davor nicht", warnt Winkler.
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Datum: 02.03.2017 - 09:30 Uhr
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