InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Vertretungsrecht für Ehegatten ersetzt nicht die Vorsorgevollmacht

ID: 1462360

Von Margit Winkler, Geschäftsführerin Institut GenerationenBeratung: Institut GenerationenBeratung begrüßt den Gesetzentwurf zum Vertretungsrecht für Ehegatten, weist aber darauf hin, dass dieses eine Vorsorgevollmacht nicht ersetzt


(IINews) - Das unabhängige und neutrale Institut GenerationenBeratung (IGB) begrüßt den Gesetzentwurf zum Vertretungsrecht für Ehegatten. Fälschlicherweise entsteht jedoch der Eindruck, dass eine Vorsorgevollmacht nicht mehr notwendig sei. "Das geplante Vertretungsrecht ersetzt nicht die Vorsorgevollmacht" betont Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung (IGB). Tatsächlich erleichtert das Gesetz die Situation, wenn keine entsprechende Vorsorgevollmacht vorliegt. Wer jedoch selbstbestimmt darüber entscheiden möchte, wer im Falle des Verlustes der eigenen Handlungsfähigkeit handeln und entscheiden soll und weitere Vollmachten erhält, dem ist weiterhin zu Erteilung einer Vorsorgevollmacht zu raten. Denn der Gesetzentwurf beschränkt sich ausschließlich auf die Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten. "Ohne Vorsorgevollmacht mündet eine dauerhafte entsprechende Beeinträchtigung in eine nicht gewollte Betreuung, die vom Gericht kontrolliert wird. Das Vertretungsrecht alleine schützt davor nicht", warnt Winkler.




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das unabhängige und neutrale Institut GenerationenBeratung (IGB) ist als Experte die erste Anlaufstelle in Deutschland für Unternehmen und Privatpersonen zu Themen der rechtlichen und finanziellen Vorsorge. Für Privatpersonen erstellt IGB rechtssichere Dokumente und verwahrt alle Unterlagen, wie Vollmachten und Verfügungen, die im Bedarfsfall benötigt werden. Finanzdienstleister bildet IGB zu Themen der GenerationenBeratung aus. Unser Netzwerk und Know how versetzt sie in die Lage, Lösungen über die Themen Finanzen und Versicherungen hinaus zu vermitteln, um ihre Kunden noch besser beraten und bedienen zu können. Die IGB-Veranstaltungen, der IGB-Support und die IGB-Services unterstützen Unternehmen und Privatpersonen bei der Erreichung ihrer Ziele.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Institut GenerationenBeratung GmbH
Maike Fischer
Elisabethenstraße ^10
-64732 Bad König
presse(at)institut-generationenberatung.de
06063 - 95 17 800
www.institut-generationenberatung.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Tassilo, Rosa & die Pummerin: Erstes Bilderbuch über die Pummerin erschienen
Fröhlich-freche Frühlingslieder für die ganze Familie
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 02.03.2017 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1462360
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Maike Fischer
Stadt:

Bad König


Telefon: 06063 - 95 17 800

Kategorie:

Familie & Kinder


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 98 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Vertretungsrecht für Ehegatten ersetzt nicht die Vorsorgevollmacht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Institut GenerationenBeratung GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Institut GenerationenBeratung GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.253
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 26


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.