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Schwäbische Zeitung: Ein längst fälliges Zeichen - Leitartikel zu Raser-Urteil

ID: 1461316


(ots) - Man liest die Nachricht - und stutzt: "Gericht
verurteilt Raser zu lebenslanger Haft." Wegen Mordes. Das ist neu.
Bisher mussten sich die Teilnehmer illegaler Autorennen hauptsächlich
wegen "Gefährdung des Straßenverkehrs" vor Gericht verantworten und
wurden mit deutlich geringeren Strafen belegt. Im April 2016 waren in
Köln zwei Raser, die für den Tod einer 19-jährigen Radfahrerin
verantwortlich sind, noch mit Bewährungsstrafen davongekommen.
Womöglich hat dieses Urteil schon eine Rolle gespielt, als einen
Monat später ein anderer Kölner Raser in einem ähnlichen Fall zu
einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt
wurde - ohne Bewährung.

Das Landgericht Berlin hat jetzt ein viel deutlicheres Zeichen
gesetzt und der Bagatellisierung der verantwortungslosen Raserei ein
Ende gemacht. Dass illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen
bisher als "Ordnungswidrigkeit" geahndet wurden, ist ein schlechter
Witz. Das war im Herbst auch dem Bundesrat und dem
Bundesverkehrsministerium aufgefallen; eine Gesetzesinitiative sieht
vor, das Vergehen künftig als Straftat einzustufen. Wer mitten in der
Stadt mutwillig rote Ampeln überfährt und auf bis zu 160
Stundenkilometer beschleunigt wie die beiden jetzt Verurteilten,
nimmt den Tod von Menschen billigend in Kauf.

Die Richter haben in diesem Fall die oft eingeforderte "ganze
Härte des Gesetzes" angewendet, was auch angesichts der um sich
greifenden verbalen Radikalisierung zu begrüßen ist. Auch in einer
Demokratie gibt es Grenzen, auch eine freie Gesellschaft braucht sich
nicht jedes schlimme Fehlverhalten bieten zu lassen. Dennoch birgt
das Urteil eine Gefahr: In der Revision könnte es vom
Bundesgerichtshof wieder einkassiert werden. Die Frage ist, ob die
Einstufung der Tat als Mord haltbar ist. Voraussetzungen dafür sind




mindestens "bedingter Vorsatz" sowie "niedrige Beweggründe". Die Tat
als Totschlag zu werten, wäre sicherer gewesen - auch dafür lässt das
Strafgesetzbuch in besonders schweren Fällen die Möglichkeit einer
lebenslangen Gefängnisstrafe.



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Schwäbische Zeitung
Redaktion
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Kommentar von Christian Rath
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Datum: 27.02.2017 - 21:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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