InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

LHR? Juristen im Sport

ID: 1460236

Kölner Sportrechtkanzlei unterstützt wichtige Veranstaltung zum Thema Sportsponsoring


(LifePR) - LHR ? Marken, Medien, Reputation ? setzt einen deutlichen Schwerpunkt im Sportrecht und positioniert sich auch aktiv im Sport. Wir sind Experte im Sportrecht und führender Ansprechpartner in rechtlichen Fragen rund um das Sportrecht. Das stellen wir auch gern außerhalb der Kanzlei unter Beweis, z.B. als Sponsoren der 69. Blue Monday Lounge.
Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm, Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: "Die Veranstaltung leistet erfolgreiches und nachhaltiges Business und ist bereits seit 2001 die größte Wirtschafts- und Medien Plattform in Deutschland."
Aktuelles Thema am 20. März 2017: ?Nationales und internationales Sportsponsoring?

Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm ist Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - und hier Ansprechpartner für alle Themen des Wettbewerbsrechts.




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm ist Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - und hier Ansprechpartner für alle Themen des Wettbewerbsrechts.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Matchbox 2017: Fotokünstlerin Irina Ruppert legt im März in Dannstadt-Schauernheim los
M-ENABLING Summit 2017
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 23.02.2017 - 15:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1460236
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

n


Telefon:

Kategorie:

Marketing & Werbung


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 32 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"LHR? Juristen im Sport
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm&Rosenbaum Partnerschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Werbekennzeichnung mit #ad reicht nicht aus ...

rbung für ein Unternehmen gemacht wird. Daher ist es kein Wunder, dass bekannte "Influencer" und allgemein bekannte Prominente mit gut laufenden Instagram-Accounts insbesondere von der Fashion- und Beauty-Industrie heiß umworben werden. ? ...

12 vergebliche Gegendarstellungen ...

Aufrichtigkeit ? In den Songwelten von Peter Maffay sind das die wichtigen Säulen des Systems. Schon klar, dass der deutsche Rocker gegen kritische Berichte ? wenn ihm danach ist ? mit allen Mitteln des Rechtsstaats vorgeht. Der Spiegel hat ...

Alle Meldungen von Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm&Rosenbaum Partnerschaft



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.253
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 488


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.