Rechtslage im Bezug auf Winterreifen
Viele Fahrzeugbesitzer sind sich unsicher im Bezug auf die aktuelle Rechtslage bezüglich des Gebrauchs von Winterreifen.
(IINews) - Um diese Unsicherheit aus der Welt zu schaffen, hier ein paar Erklärungsversuche:
Eine allgemeine Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Der Gesetzgeber hat jedoch im Jahre 2006 die Straßenverkehrsordnung dahingehend geändert, eine situationsbedingte Winterreifenpflicht einzuführen. Das bedeutet mit anderen Worten, dass die Fahrzeughalter und Fahrzeughalterinnen verpflichtet sind, ihre PKWs den Wetterverhältnissen entsprechend auszustatten.
Paragraph zwei der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3 a StVO) besagt: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“
Wer gegen diese Vorgabe verstößt, kann mit einem Bußgeld von 20 Euro belegt werden.
Führt dieser Verstoß noch zu einer Behinderung im Straßenverkehr oder sogar zu einem Unfall, so kann das Bußgeld auf 40 Euro ansteigen und man wird mit einem Punkt in Flensburg bestraft.
Möchte man im Winter Risiken aus dem Weg gehen und sicher fahren, so führt an Winterreifen kein Weg vorbei.
Außerdem kann nur immer wieder darauf hingewiesen werden, dass ein angemessener Fahrstil bei winterlichen Bedingungen das wichtigste Kriterium ist. Die Geschwindigkeit muss den Straßen- und Sichtverhältnissen angepasst sein, außerdem muss der Abstand zum Vorderwagen ausreichend groß sein, um auch Bremsmanöver auf glatter Fahrbahn unfallfrei durchführen zu können. Auch sollte man im Verkehr nicht durch unüberlegte, unvorhersehbare Fahrmanöver Gefahren aussetzen.
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Datum: 15.12.2009 - 18:26 Uhr
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