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Steuererklärung: Finanztip zeigt, welche Steuerzahler ab jetzt mehr Geld zurückbekommen

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(ots) - Die privaten Steuererklärungen werden von den
Finanzämtern zwar nicht vor Mitte März bearbeitet - trotzdem gilt:
Wer früher abgibt, bekommt schneller sein Geld zurück. Die Abgabe
lohnt sich in aller Regel - denn in 87 Prozent der Fälle gibt es eine
Erstattung. Diese liegt laut Statistischem Bundesamt bei
durchschnittlich 875 Euro. Für 2016 wird sie voraussichtlich noch
höher ausfallen. Grund ist eine Anpassung des Steuertarifs an die
Inflationsrate. Finanztip erklärt, warum Leiharbeiter unbedingt eine
Steuererklärung machen sollten und wie Steuerzahler mehr Geld beim
Fiskus rausholen können.

Die rund eine Million Leiharbeitnehmer in Deutschland profitieren
von einem aktuellen Steuerurteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom
30. November 2016, Az. 9 K 130/16: Sie können jeden gefahrenen
Kilometer zum Entleiher-Betrieb mit 30 Cent absetzen und nicht nur
den einfachen Weg wie bei der Entfernungspauschale. "Ist im
Arbeitsvertrag vorgeschrieben, dass der Leiharbeiter "bis auf
Weiteres" einem bestimmten Betrieb zugeordnet ist, gilt dies nicht
als unbefristet, und damit liegt auch keine erste Tätigkeitsstätte im
Sinne des Steuerrechts vor", erklärt Udo Reuß, Steuerexperte bei
Finanztip. "Deshalb gelten für Leiharbeiter auf dem Weg zur Arbeit
die Grundsätze, die für Reisekosten gelten. Auch einen
Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate können sie geltend
machen."

Viele Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben

Rund 4,4 Millionen Rentner müssen mittlerweile eine
Steuererklärung machen, und diese Zahl steigt ständig. Wer geschickt
vorgeht und genug Abzüge vorweisen kann, zahlt trotzdem keine
Steuern. Mindestens 102 Euro sind in der Werbungskostenpauschale
drin, höhere Ausgaben muss man belegen. Kosten für Kranken- und
Pflegeversicherungen lassen sich als Vorsorgeaufwendungen absetzen.




Selbst gezahlte Krankheits-, Pflege- und Kurkosten sind als
außergewöhnliche Belastungen absetzbar - wenn sie die zumutbare
Belastung überschreiten. Ein Steuertipp von Reuß: "Wer eine
Behinderung hat, sollte prüfen, ob ein Pauschbetrag oder ein
Einzelnachweis der Kosten sinnvoller ist. Denn da hat man die Wahl."
Renten werden grundsätzlich in der Anlage R angegeben.

Arbeitnehmer können Feierkosten absetzen

Auch Arbeitnehmer sollten die zahlreichen Möglichkeiten für Abzüge
nutzen. Allein durch Fahrtkosten überschreiten viele die
Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro. Doch es können noch
zahlreiche andere Kosten geltend gemacht werden. "Arbeitnehmer können
beispielweise Arbeitsmittel absetzen, aber auch Feierkosten, wenn sie
im Zusammenhang mit dem Beruf stehen", sagt Reuß. "Auch die Betreuung
für den Hund oder die Katze lässt sich absetzen. Bei genauem Hinsehen
findet fast jeder etwas, das er noch absetzen kann." Wer Kosten für
Handwerker, Putzhilfe und Minijobber oder Winterdienst hatte, bekommt
20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten als Steuererstattung zurück.
Weitere Tipps zum Steuern sparen haben die Experten auf
www.finanztip.de zusammengestellt. Am praktischsten ist die
elektronische Steuererklärung mit dem Portal Elster oder mit einer
Steuersoftware.

Weitere Informationen
http://www.finanztip.de/steuererklaerung/
http://www.finanztip.de/werbungskosten/
http://www.finanztip.de/steuersoftware/

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Pressekontakt:
Marcus Drost
Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
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Datum: 21.02.2017 - 10:00 Uhr
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