InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Gesetzmäßig gehandelt - BGH entscheidet zugunsten von Andechser Abt Johannes Eckert

ID: 145831

Endlich Klarheit geschaffen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz in dem über fünf Jahre dauernden Prozess um die Kloster Andechs Gastronomie AG.
Als Aufsichtsratsvorsitzender der insolventen Kloster Andechs Gastronomie AG ist der Andechser Abt Johannes Eckert völlig gesetzmäßig vorgegangen. Darüber hinaus hat er durch seine veranwortungsvolle Tätigkeit Investoren vor weiteren Schäden bewahrt.


(IINews) - Endgültig zurückgewiesen hat der BGH am 9. März 2009 die Beschwerde
der mit Rainer Staiger verbundenen Nemesis Prozess Ltd. gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 12. März 2008 (AZ 7 U 3543/07). Das Urteil des Oberlandesgerichts München ist damit rechtskräftig und sämtliche Schadensersatzforderungen gegen Abt Johannes sind abgewiesen.

Klar und präzise nannte das OLG München in seiner Urteilsbegründung vom 12.03.2008 die eigentlichen Gründe für den Zusammenbruch der Kloster Andechs Gastronomie AG im Jahr 2004. Es drohe keine Insolvenz, so hatte der gelernte Industriekaufmann und damalige AG-Vorstand, Rainer Staiger, dem Aufsichtsrat auf einer Sitzung wenige Wochen vor der Insolvenz die Lage der AG geschildert. Mit einem nicht haltbaren Jahresgewinn und durch eine schöngefärbte Gewinn- und Verlustrechnung suchte Staiger dies zu beweisen.

Kurz danach forderte er dennoch die Einberufung einer weiteren Sitzung des Aufsichtsrats. Zu seinem angeblichen Ziel einer Unternehmensexpansion, suchte er die Zustimmung für eine Kapitalerhöhung zu erhalten. Dies stand allerdings im klaren Gegensatz zur verabredeten Strategie der AG, die für eine neuerliche Expansion keine weiteren Kapitalerhöhungen vorsah. Als klar erwiesen sahen es die Richter am OLG München an, dass Abt Johannes zu diesem Zeitpunkt keinerlei Anhaltspunkte für eine drohende Insolvenzgefahr haben konnte. Das Gericht stellte fest, dass Abt Johannes und die Vertreter des Klosters den verlangten Kapitalerhöhungen nicht verpflichtend zustimmen mussten.

Der Zusammenbruch der AG liegt daher in der mangelhaften Tätigkeit von Rainer Staiger als Geschäftsführer begründet und in dem mit ihm verbundenen Geflecht von Eigenfirmen. Damit ist Rainer Staiger, der als Geschäftsführer inzwischen mit fünf Insolvenzverfahren in Verbindung steht, in sämtlichen Prozessen gescheitert, die er in den letzten fünf Jahren gegen das Kloster Andechs ins Rollen gebracht hat. 2009 hat zudem die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage gegen Rainer Staiger erhoben: zu einen wegen Betrugs in besonders schwerem Fall und zum anderen wegen veruntreuender Unterschlagung.




Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Kloster Andechs, von weither sichtbar auf dem Heiligen Berg über dem Ostufer des Ammersees inmitten des Fünf-Seen-Landes, ist seit über einem halben Jahrtausend ein beliebtes Ziel für Pilger.

Als Ort der Begegnung und Orientierung ist Kloster Andechs mit Brauerei, Bräustüberl, Klostergasthof und nicht zuletzt wegen seines reichhaltigen kulturellen Angebotes in den repräsentativen Räumlichkeiten des Fürstentraktes und im "Florian-Stadl" ein begehrter Tagungsort und Anziehungspunkt für Besucher aus der ganzen Welt.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

KLOSTER ANDECHS
Martin Glaab
Öffentlichkeitsarbeit
Bergstraße 2
82346 Andechs
Telefon: +49 - (0)8152 - 376-290
Fax: +49 - (0)8152 - 376-450 290
Handy: +49 - (0)173 - 356 92 96
E-mail: glaab(at)andechs.de
Internet: www.andechs.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Gewerkschaften wollen fünf Prozent mehr Gehalt für öffentlichen Dienst Entwarnung: Beim Thema
Bereitgestellt von Benutzer: andechs
Datum: 15.12.2009 - 15:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 145831
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Martin Glaab
Stadt:

Andechs


Telefon:

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 597 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Gesetzmäßig gehandelt - BGH entscheidet zugunsten von Andechser Abt Johannes Eckert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Kloster Andechs (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Kloster Andechs



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 97


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.