BDSG-Novelle: Brandneuer Kommentar von WEKA MEDIA
Kissing, 15. Dezember 2009 – Am 1. September 2009 sind bereits Teile des novellierten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten. Weitere Regelungen gelten ab dem 1. April 2010. Die Änderungen im Datenschutzrecht werden sich spürbar auf die Ausgestaltung der unternehmerischen Geschäftsprozesse auswirken, denn die neuen Regelungen stellen erheblich gesteigerte Anforderungen an den Umgang mit Daten. Für den Praktiker hat der WEKA-Fachverlag nun zeitnah einen neuen Praxiskommentar zum novellierten BDSG herausgegeben, der diesen bei der praktischen Umsetzung der neuen Regelungen im Unternehmen unterstützt.
(IINews) - Mit der BDSG-Novelle reagiert der Gesetzgeber auf aktuelle Datenschutzprobleme bei verschiedenen Unternehmen. Er führt ab 1. September 2009 eine Grundregel zum Arbeitnehmerdatenschutz ein und stärkt die Rechtsstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Darüber hinaus regelt die Novelle die Zulässigkeit der Verarbeitung und Nutzung von Daten für personenbezogene Werbung, für den Adresshandel und für Markt- und Meinungsforschung. Verschärfte Anforderungen werden an die Auftragsdatenverarbeitung gestellt, künftig regelt das Gesetz im Detail, was bei der Erteilung eines Auftrags schriftlich festzulegen ist. Hinzu kommt die klare Verpflichtung, sich zu vergewissern, dass die nötigen Datensicherungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Über bestimmte Datenschutzverstöße müssen Unternehmen die Datenschutzaufsichtsbehörden und die Betroffenen informieren.
Die BDSG-Novelle, die am 1. April 2010 in Kraft tritt, enthält Regelungen zur automatisierten Einzelentscheidungen und neue Regelungen zur Datenübermittlung an Auskunfteien. Erstmals wird die Zulässigkeit von Scoring-Verfahren geregelt, also der Berechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes für ein zukünftiges Verhalten von Geschäftspartnern. Erweitert werden die Rechte von Betroffenen, in dem sie die Möglichkeit erhalten, Auskunft über die über sie gespeicherten Daten und Werte zu erhalten.
Der neu aufgelegte Praxiskommentar von WEKA ist eine zuverlässige Unterstützung für den Praktiker. Er ist klar strukturiert mit für den Datenschutzbeauftragten leicht verständlichen Erläuterungen, die dafür sorgen, dass er die schwierige Materie versteht. Erfahrene Experten geben darin wertvolle Empfehlungen und Tipps für die tägliche Arbeit, die den Leser bei der praktischen Umsetzung der Vorgaben im Unternehmen sinnvoll begleiten. Mit dem Praxiskommentar erhält der Praktiker einen schnellen Überblick über das novellierte BDSG und die Themen, die in der täglichen Datenschutzpraxis eine Rolle spielen.
Dr. Horst G. Abel (Hrg.): „Praxiskommentar Bundesdatenschutzgesetz“
Fachbuch, 600 Seiten, CD-ROM
Preis: 89,- Euro zzgl. MwSt. und Versand
BestNr.: 1109, ISBN: 978-3-8245-1109-9
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Die WEKA MEDIA GmbH & Co. KG ist einer der führenden Anbieter von multimedialen Fachinformations-Lösungen im Business-to-Business- und Business-to-Government-Bereich. Das Unternehmen bietet Produkte und Services mit einem hohen Nutzwert. Das Spektrum reicht von Software-, Online- und Printprodukten über E-Learning-Angebote und eine modular aufgebaute, Internet-basierte Großkundenlösung bis hin zu Seminaren, Fachtagungen und Kongressen. Das Produktportfolio wendet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Produktion und Konstruktion, Sicherheit, Gesundheit und Umwelt, Management und Finanzen, Qualitätsmanagement, Behörde, Altenpflege, Bauhandwerk, Architektur und betriebliche Mitbestimmung sowie Informationstechnologie. WEKA MEDIA ist ein Unternehmen der europaweit tätigen Verlagsgruppe WEKA Business Information. Die unter dem Dach von WEKA Business Information geführten Verlage beschäftigen über 900 Mitarbeiter und erwirtschafteten 2008 einen Umsatz von 136 Millionen Euro. WEKA Business Information ist die Fachinformationssparte der WEKA Firmengruppe (1219 Mitarbeiter, 222 Millionen Euro Umsatz in 2008).
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Datum: 15.12.2009 - 15:10 Uhr
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