Rechtliche Fragen zur Pferdehaftpflicht
Das Pferd als beliebtes Reittier. Doch ohne die Pferdehaftpflicht geht es heutzutage nicht mehr.
(IINews) - Im Zusammenhang mit Pferden treten immer wieder schwerwiegende Unfälle auf. Die Schadensursache für einen Unfall ist in der Regel immer auf das spezifische Tierverhalten zurückzuführen. Aus diesem Grund ist die Pferdehaftpflicht von dem Pferdehalter, egal wo sie untergebracht werden, auch dringend notwendig, um sich vor hohen Schadensersatzansprüchen zu schützen.
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Unfälle beim Reiten zählen zu den häufigsten Sportunfällen. Aber nicht nur beim Reiten passieren Unfälle, sondern auch bei der Pflege des Pferdes oder beim Umgang mit dem Pferd. Und hier haftet der Tierhalter immer dann, wenn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine tierspezifische Gefahr verwirklicht und daraus ein Schaden entsteht. Allerdings muss der Geschädigte nachweisen, dass alleine das unberechenbare Verhalten des Pferdes für den Unfall ausschlaggebend war. Mit einer Pferdehaftpflicht können unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden.
Wenn auf der Weide ein Pferd durch ein anderes verletzt wird, reguliert die Pferdehaftpflicht anteilig den Schaden, denn im Allgemeinen stellt eine Weidehaltung eine erhöhte Gefahr dar. Bei dieser Unfallart lohnt sich aber auch, den Hergang des Unfalls zu rekonstruieren, um ggf. höhere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Kommt zu einem Unfall zwischen einem Kfz und einem Pferd, haftet der Halter und Fahrer des Autos dem Pferdehalter grundsätzlich, sofern nicht höhere Gewalt vorliegt. Im Gegenzug ist der Pferdehalter dem Kfz-Eigentümer natürlich auch für den vom Pferd verursachten Schaden verantwortlich. Es gibt genug Beispiele für Unfälle, die vom Pferd verursacht werden und der Fahrer eines Autos keine Chance hat den Unfall abzuwenden. In vielen Fällen ist die Haftung beider Halter gegeneinander abzuwägen.
Bildquelle: Karl-Heinz Liebisch, www.pixelio.de
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Datum: 15.12.2009 - 12:00 Uhr
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