Bundesverfassungsgericht beginnt Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung
(dts) - Heute wird das Bundesverfassungsgericht über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verhandeln. Fast 35 000 Bürger haben eine Vollmacht zur Sammelklage gegen die massenhafte Speicherung von Telefonverbindungsdaten eingereicht, darunter auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Dem vor zwei Jahren verabschiedeten Gesetz zufolge müssen Telefon- und Internetanbieter sechs Monate lang sämtliche Verbindungsdaten ihrer Nutzer speichern. Verteidigt wurde das Gesetz unterdessen von BKA-Chef Jörg Ziercke. Durch die Vorratsdatenspeicherung könne "schwerste Kriminalität" im Internet nachhaltig bekämpft werden. Auf Seiten der Kläger wird hingegen der Eingriff in die Grundrechte kritisiert. Die Speicherung sei außerdem nutzlos gegen organisierten Terrorismus, wie der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar gegenüber dem "Spiegel" sagte. So könne man die Speicherung schon umgehen, indem man die internen Nachrichtenfunktionen in sozialen Netzwerken nutze. Auch die Umsetzung seitens der Telekommunikationsunternehmen sei zu kritisieren, so speicherten die meisten Anbieter mehr Daten, als sie eigentlich müssten. Mit einer Entscheidung vom Gericht, die das Gesetz zu Fall bringen könnte, ist Anfang kommenden Jahres zu rechnen.
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Datum: 15.12.2009 - 03:14 Uhr
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