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Vermieterschutzkartei Deutschland: „Wir plädieren für die Abschaffung asymmetrischer Kündigungsfrist

ID: 145439

Die Vermieterschutzkartei Deutschland (VSK) hofft darauf, dass sich die Startschwierigkeiten
der neuen Bundesregierung bald legen und die im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen
des bestehenden Mietrechts in naher Zukunft umgesetzt werden. Kernstück ist dabei die
Abschaffung asymmetrischer Kündigungsfristen von Haus-und Wohnungsmietverträgen.


(IINews) -
Stuttgart. – Fehlzünder, Rumpel-Regierung, Eiertänzer ... nein, sonderlich schmeichelhaft
klingen sie gewiss nicht, die „Arbeits-Zwischenzeugnisse”, die zurzeit von vielen Seiten auf
die neue schwarz-gelbe Regierungsmannschaft in Berlin niederprasseln. Dabei hatte für
Angela Merkel und Guido Westerwelle eigentlich alles recht vielversprechend angefangen:
ein Wahlsieg, wenn auch knapp, und damit die Konstellation, nach der sich beide Politiker
und die sie tragenden Parteien jahrelang unverhohlen ausgesprochen hatten. Aber statt
eines schwungvollen Neuanfangs mit Glanz und Gloria kommt es nicht wenigen
Beobachtern so vor, als habe die gerade erst geschmiedete Koalition beim Loslegen das
Brems- mit dem Gaspedal verwechselt.

Matthias Heißner und Pasquale Aquino von der Vermieterschutzkartei Deutschland (VSK)
machen aus ihrer Überzeugung keinen Hehl: Sie hoffen, dass CDU und FDP in die
Erfolgsspur finden, und das tunlichst rasch: „Schließlich wurden im Koalitionsvertrag
Beschlüsse verankert, die den Interessen von Deutschlands Vermietern entgegenkommen
und die aus unserer Sicht dringend angepackt werden müssen.”


Private Wohnraumvermietung kann in Deutschland die Existenz kosten

Das Hoffen auf ein politisches Durchgreifen beim aktuellen Mietrecht gründet bei Matthias
Heißner auf praktischen, authentischen Erfahrungswerten. Denn als Geschäftsführer der
VSK erlebt er fast jeden Tag, wie nervenaufreibend und kostspielig, ja bisweilen sogar
existenzbedrohend es sein kann, in Deutschland Wohnraum zu vermieten: „Von allen
Übeln, die einem Vermieter widerfahren können, sind Mietnomaden zweifellos der ,größte
anzunehmende Unfall’: Sie geben im Vorfeld des Einzugs hinterhältig, aber zugleich
ausgesprochen überzeugend vor, solvente, ordentliche Mieter zu sein. Wenn sie allerdings
erst mal eingezogen sind, bleiben die Mietzahlungen prompt aus – und darüber hinaus




bleibt die Wohnung selbst oftmals auf der Strecke.”

Denn diese Betrüger, so bilanziert Matthias Heißner weiter, prellten den Hausbesitzer nicht
nur um die Miete. Oftmals packe diese Vandalen die blinde Zerstörungswut, und die
Wohnung sei schlechterdings nicht mehr zu vermieten, da völlig demoliert und
unbewohnbar – wenn man diese üblen Zeitgenossen überhaupt losgeworden sei. Was
sich angesichts der extrem langsam mahlenden juristischen Mühlen quälend lange
hinziehen und so die finanziellen Reserven eines Vermieters erheblich angreifen könne.
Unterm Strich treffe den Wohnungseigentümer gleich ein mehrfacher wirtschaftlicher
Schaden: die entgangene Miete, die hohen Gerichtskosten im Zuge der Räumungsklage
und die gesalzene Rechnung, die dem Vermieter von den Baufirmen nach der Beseitigung
der Wohnungsschäden präsentiert und in der Regel von niemandem ersetzt werde. Vielen,
besonders den kleineren Vermietern, breche solch ein Schicksal finanziell das Genick.

„Wenn gegen diese Missstände nicht schärfer vorgegangen wird, wird das
Mietwohnungsangebot auf Dauer gefährlich sinken – zum Nachteil ehrlicher Mieter, ”,
befürchtet Pasquale Aquino, der bei der VSK eine Führungsposition inne hat und die
Wichtigkeit eigenverantwortlicher Vorbeugung betont: „Wir führen eine aktualisierte,
bundesweite Kartei, in der Mietbetrüger aller Art aufgelistet werden. Oftmals tingeln solche
Preller dreist und unerkannt von Ort zu Ort, begünstigt durch das lasche Melderecht.
Schöpft ein argwöhnischer Vermieter bei einem zwielichtigen Wohnungsbewerber jedoch
Verdacht, kann er als unser Kunde unter bestimmten Umständen Einblick in die Kartei
nehmen und solche schwarzen Schafe rechtzeitig erkennen. Denn Mietnomaden sind wie
AIDS – beides darf man erst gar nicht an sich ranlassen.”


Schluss mit asymmetrischen Kündigungsfristen bei Mietverträgen!

Von besonderer Bedeutung ist für Pasquale Aquino die Forderung, die von Seiten der
FDP in den Koalitionsverhandlungen eingebracht und im Koalitionsvertrag festgeschrieben
worden ist: die Angleichung der Kündigungsfristen. Die aktuelle, noch von der rot-grünen
Bundesregierung beschlossene „asymmetrische” Fristenregelung ist für Pasquale Aquino
nicht länger hinnehmbar: „Während ein Mieter innerhalb von drei Monaten nach der von
ihm ausgesprochenen Kündigung die Wohnung verlassen darf, müssen Vermieter,
abhängig von der Gesamtwohndauer eines Mieters, oft viel länger abwarten. Für sie gilt
diese Drei-Monats-Frist nur bei Verträgen, die nicht länger als fünf Jahre Bestand hatten.
Hat ein Mieter die Wohnung länger bewohnt, verlängern sich für den Vermieter die Fristen
staffelweise in Drei-Monats-Schritten. Das ist nicht fair.”

Denn auch wenn Mietnomaden und andere Mietbetrüger sicherlich in der Minderheit seien,
könne es keinem Vermieter zugemutet werden, bei berechtigtem Eigenbedarf ein Jahr und
länger zur Passivität verurteilt zu sein, so Pasquale Aquino weiter. „Schließlich fußt so ein
Eigenbedarf in der Regel auf guten, nachvollziehbaren Gründen. Vermieter – gerade die
rein privaten oder so genannten kleinen unter ihnen – sind auch nur Menschen. Und
daher haben sie Recht darauf, innerhalb einer angemessen kurzen Frist auf ihr Eigentum
zugreifen zu können.”

Die Liberalen drängen darauf, dass das geltende Mietrecht reformiert wird. Besonders die
Angleichung der Kündigungsfristen hat sich die Partei auf die Fahnen geschrieben – und
damit erwartungsgemäß beim Mieterbund blanke Empörung ausgelöst. Matthias Heißner
und Pasquale Aquino können diese Ablehnung indessen nicht nachvollziehen: „Auch
wenn sowohl Mieter als auch Vermieter demnächst dieselbe dreimonatige Kündigungsfrist
in Anspruch nehmen, so können doch gesetzliche Härtefallklauseln festgeschrieben
werden, um in speziellen Fällen die Folgen einer Wohnungskündigung für einen
,alteingesessenen’ Mieter sozial abzufedern. Im Grunde aber sind wir der Auffassung,
dass gerade ein marktgerechteres Mietrecht unterm Strich für die Mieter Vorteile bringt.
Denn die besten und günstigen Wohnungen gibt es immer dort, wo es sich für Vermieter
noch lohnt, in Mietwohnraum zu investieren – ohne dass er befürchten muss, von den
Fallstricken eines überreglementierten Marktes erwürgt zu werden. Gerade diese nicht
gerade abwegige Befürchtung treibt immer mehr Vermieter zu der Konsequenz, lieber
ganz auf das Vermieten zu verzichten. Und diese Verknappung und damit zwangsläufig
Verteuerung des Mietwohnungsangebots kann letzten Endes doch wohl kaum im Sinne
von ehrlichen Mietern sein.”

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Vermieterschutzkartei Deutschland GmbH & Co. KG unterhält ihren Firmensitz in Stuttgart.
Das Unternehmen sammelt Negativauskünfte über Schuldner in einer permanent
aktualisierten Datenbank. In diese Daten können registrierte Mitglieder Einsicht nehmen,
sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Mitglied können juristische und
natürliche Personen werden, sofern sie mindestens eine Wohneinheit zur Vermietung
anbieten. Das Unternehmen empfiehlt seinen Mitgliedern im Bedarfsfall bundesweit
Rechtsanwälte, die sich auf das Mietrecht spezialisiert und ihre Expertise in der Praxis unter
Beweis gestellt haben.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

V.i.S.d.P. und Ihre Ansprechpartner:
Matthias Heißner / Pasquale Aquino
Sigmaringer Straße 49
70567 Stuttgart
Fon: (07 11) 9 97 60 79-79
Fax: (07 11) 9 97 60 79-99
E-Mail: aquino(at)vermieterschutzkartei.de
Web: http://www.vermieterschutzkartei.de



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Bereitgestellt von Benutzer: DasWortgewand
Datum: 14.12.2009 - 16:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Matthias Heißner / Pasquale Aquino
Stadt:

70567 Stuttgart


Telefon: (07 11) 9 97 60 79-79

Kategorie:

Haus & Garten


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