Die Zeit wird knapp
Verjährungen der Lehman-Ansprüche häufen sich – Klagen nützen mehr als Mahnwachen
(IINews) - Hamburg, 14. Dezember 2009. Am 15.09.2008 meldete die US-amerikanische Investment Bank Lehman Brothers Insolvenz an. Über ein Jahr ist es her, dass Anleger der Zertifikate vom Verlust ihres Kapitals Kenntnis haben. Nach Auffassung der Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG) ist die erwartete Klagewelle jedoch ausgeblieben. Für Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens liegt der Grund darin, dass die Anleger in vielen Fällen zu lange gewartet haben, um qualifizierte Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung ihrer Interessen zu beauftragen. „Stattdessen hat sich eine Vielzahl von Interessengemeinschaften unterschiedlicher Größe gebildet, um an die Moral der Banken zu appellieren. Dieser aus ethischen Gründen sicherlich zu befürwortende Ansatz führt aber leider nicht dazu, dass den Anlegern flächendeckend ihr Kapital von den Banken zurückgezahlt wird“, erklärt Ahrens. Gegenteiliges scheint der Fall zu sein: Durch den langen Zeitablauf und aufgrund der Tatsache, dass eine Vielzahl der Zertifikate im Jahr 2006 erworben worden sind, sind viele der Ansprüche während des Jahres 2009 verjährt.
Da es sich bei den Lehman-Zertifikaten um Wertpapiere i.S.d. Wertpapierhandelsgesetzes handelt, gilt bisher der § 37 a Wertpapierhandelsgesetz. In diesem ist die kurze dreijährige und kenntnisunabhängige Verjährung der Wertpapieransprüche geregelt. „Die Verjährungsspirale dreht sich daher weiter, in 2009 laufen alle Ansprüche der Zertifikate-Inhaber aus, die in 2006 gekauft haben, so wird es im Jahr 2010 diejenigen Anleger treffen, die in 2007 gekauft haben. Der außergerichtlichen Worte, Mahnwachen und Demonstration, sind genug gewechselt, jetzt müssen Taten folgen. Es ist offensichtlich, dass aufgrund des Prozesskostenrisikos zunächst außergerichtlich alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, um möglicherweise die betroffenen Kreditinstitute zum Einlenken zu bewegen. Letztlich kann dies jedoch eine profunde und gut vorbereitete Anspruchsdurchsetzung nicht ersetzen“, erklärt Ahrens. Anleger, die ihre Investition zurück erhalten möchten, müssen Ansprüche rigoros vor den deutschen Gerichten vertreten und beweisen, dass sie falsch beraten worden sind. In vielen Fällen dürfte dies aufgrund der Divergenz zwischen dem Anlegerprofil und der Risikobehaftetheit der Zertifikate durchaus Erfolg versprechend sein.
Als die US-amerikanische Investment Bank Lehman Brothers vergangenes Jahr Insolvenz nach dem US-amerikanischen Chepta Eleven anmeldete, bedeutete dies für tausende Anleger in Deutschland den faktischen Totalverlust ihres sicher angelegt geglaubten Kapitals. KWAG hatte als erste Kanzlei in der Krise darauf hingewiesen, dass die Durchsetzung von Ansprüchen vom jeweiligen Einzelfall abhängt und dass Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken bestehen würden. Wie sich im Zuge der Krise herausstellte, waren an der Vermittlung der Lehman-Zertifikate neben der Dresdner Bank auch die Sparkassen wie die Frankfurter Sparkasse, die Hamburger Sparkasse (Haspa) aber auch die Commerzbank AG beteiligt. Bemerkenswert an der Tatsache, dass so viele Anleger Lehman-Zertifikate gekauft hatten, war, dass diese zuvor häufig Sparguthaben oder Festgeldanlagen auflösten, um dann die komplizierten und unsicheren Finanzderivate zu kaufen. „Das war kein Zufall - wir gehen davon aus, dass gezielt Anleger kleiner und mittlerer Vermögen von den Bankberatern angesprochen worden sind, um diese aus den zuvor als sicher, aber nicht als besonders rentabel angelegten Festgeldanlagen „herauszuholen“. Nach unserer Überzeugung kann dies nur dadurch begründet sein, dass die Produkte der Lehman Brothers für die Bank äußerst lukrativ waren.“ Einzelne Urteile, welche die aktuelle Provisionsrechtsprechung berücksichtigen, zeigen, dass diese Auffassung richtig ist.
Bei dem schleppenden Verlauf der Klageeinreichungen spielt möglicherweise auch die Tatsache eine Rolle, dass eine Vielzahl von Rechtsanwälten auf den „Lehman-Markt“ aufgesprungen sind. Nach Auffassung von KWAG-Anwalt Ahrens ist dies eine Mitursache dafür, dass heute, über ein Jahr nach Krise, keine flächendeckenden Lösungen für Anleger gefunden worden sind.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft ist, als eine ausnahmslos auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei, mit dem eindeutigen Anspruch, bestehende Ungleichgewichte auf dem Kapitalanlagemarkt zu regulieren.
Die beiden Gründungspartner, Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen, sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Schwerpunkte im Kapitalanlagerecht liegen unter anderem bei Medienfonds, Immobilienfonds, atypisch stillen Beteiligungen, klassischen Wertpapieranlagen und Falschberatungen durch Anlagevermittler.
Zahlreiche Fälle von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit wurden mit positiven Ergebnissen für ihre Mandanten abgeschlossen. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Partnerschaft gehört außerdem das allgemeine Bankrecht mit allen seinen Fragestellungen zu Darlehen, Banksicherheiten und Sanierungen.
Die eindeutige Orientierung am Anlegerinteresse macht die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen auch zu einem verlässlichen Partner vor, bei und nach wichtigen Anlageentscheidungen.
Borgmeier Public Relations
Walter Hasenclever
Leitung Public Relations Lilienthal
Am Saatmoor 2
D-28865 Lilienthal
fon: +49 4298 468 3-12
fax: +49 4298 468 3-33
e-mail: hasenclever(at)agentur-borgmeier.de
www.borgmeier-media.de
Borgmeier Public Relations
Walter Hasenclever
Leitung Public Relations Lilienthal
Am Saatmoor 2
D-28865 Lilienthal
fon: +49 4298 468 3-12
fax: +49 4298 468 3-33
e-mail: hasenclever(at)agentur-borgmeier.de
www.borgmeier-media.de
Datum: 14.12.2009 - 11:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 145273
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Walter Hasenclever
Stadt:
Hamburg/ Bremen
Telefon: 04298 468312
Kategorie:
Finanzen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 301 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Die Zeit wird knapp"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
KWAG ∙ Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).