UDI Energie FESTZINS 11- gezielte Täuschung der Anleger?
(LifePR) - Die Anlegergelder, die in die UDI Energie FESTZINS 11 GmbH & Co. KG fließen, sind ? anders als der Name FESTZINS assoziiert ? alles andere als sicher.
Bei dieser Investition handelt es sich tatsächlich um hochspekulative Nachrangdarlehen. Nachrangdarlehen zeichnen sich dadurch aus, dass diese erst bedient werden, wenn alle anderen Forderungen beglichen wurden ? insbesondere im Insolvenzfall. Es besteht daher die Gefahr eines Totalverlusts der investierten Gelder. Vor diesem Hintergrund ist es irreführend, ein Nachrangdarlehen mit dem Namen FESTZINS zu schmücken.
Warum der Mitbegründer der Quelle Bank (jetzt: ING-DiBa) und der Umweltbank AG Georg Hetz, der den UDI Energie FESTZINS 11 konstruiert hat, diesen Namen gewählt hat, bleibt sein Geheimnis. Denn er als Ex- Banker kennt die Risiken seiner Anlage.
Es besteht zudem ein Blind-Pool-Risiko, da völlig unklar ist, in was die Anlegergelder konkret investiert werden sollen.
Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss (anlagegerechte Beratung), während die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Anlegers vor Abschluss der Anlage vertretbar sein muss (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge wünscht, eine hochriskante Anlageform? wie die hiesige ? empfiehlt.
Sofern eine Falschberatung/ Falschaufklärung durch den Anlageberater oder andere Verantwortliche vorliegt, kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Diese sind darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen, als hätte er die riskante Kapitalanlage nicht erworben. Er erhält also unter Anrechnung etwaiger erhaltener Zinszahlungen sein eingesetztes Kapital zurück.
Rechtsanwältin Linz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, mit Sitz in München und Berlin rät Anlegern, die sich fehlerhaft beraten fühlen, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.
www.cllb.de
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
Datum: 03.02.2017 - 13:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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