Tierhalter auf dem letzten Weg des Haustieres begleiten
Euthanasie-Schulung von Tiermedizinischen Fachangestellten in der Ausbildung
(IINews) - Neuss (30.01.2017) - Das Berufsbildungszentrum Neuss Weingartstraße in Neuss und das Kleintierkrematorium IM ROSENGARTEN, haben die dreijährige Ausbildung zum tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) nun um den Baustein "Euthanasie in der Tierarztpraxis" erweitert. Die Schulung in Neuss findet im Rahmen eines bundesweiten Berufsschul-Projektes statt.
Entwickelt haben das Schulungskonzept der niedergelassene Tierarzt Patrick Niederhofer, der sich auch in seiner Promotion intensiv mit diesem Thema beschäftigt, und Svenja Wulfgramm, die als Projektmanagerin beim Kleintierkrematorium im Rosengarten arbeitet. Aufgabe der Berufsschule ist es, Raum für das Thema zu schaffen und die inhaltliche Nacharbeit sicher zu stellen. Dem Thema Euthanasie wird bei allen Beteiligten eine hohe Relevanz zugeordnet und kann daher auch Thema in der Praktischen Prüfung sein.
Während der Schulung lernen die Tierarzthelfer und -innen den sensiblen Umgang mit den betroffenen Tierbesitzern. Sie lernen, worauf sie im Praxisablauf achten sollten, wie sie die notwendige ruhige Atmosphäre herstellen und wie sie das Tier und seine Besitzer feinfühlig begleiten können. Denn gerade das Einschläfern eines geliebten Tieres sei ein hoch emotionaler Vorgang mit einem enormen Konfliktpotenzial. "Tiermedizinische Angestellte spielen eine zentrale Rolle in der Tierarztpraxis. Besonders im Bereich Konfliktmanagement sind sie ein wichtiger Faktor für den Erfolg. Leider gibt es Spannungsfelder, auf die Angestellte in der Tierarztpraxis nur unzureichend vorbereitet werden. Für unser Schulungskonzept steht der Umgang mit dem Tod von Tieren im Vordergrund", erklärt Tierarzt Niederhofer.
Tiere möglichst lange gesund zu erleben, also bei Krankheit oder Verletzungen zu heilen - das sei die zentrale Aufgabe des Tierarztes. Sei ein Tier allerdings unheilbar krank, müssen der Tierarzt und der Tierhalter gemeinsam entscheiden,
ob eine Euthanasie eingeleitet werden soll, erklärt der Tierarzt. Bei dieser von Gefühlen überfluteten Entscheidung müssten rechtliche, ethische und praktische Fragen besprochen und geregelt werden. So müssen vor einer Euthanasie Tierbesitzer und Tierarzt die möglichen Alternativen besprechen und klären, ob eine weitere Behandlung tatsächlich im Sinne des Tieres oder nicht mehr zumutbar ist. Der Tierarzt muss wissen, ob er das Tier in der Praxis oder im gewohnten Umfeld zuhause einschläfern soll. Auch sollte geklärt werden, welche Personen anwesend sein sollen. Denn für das Tier ist es beruhigend, wenn zumindest seine wichtigste Bezugsperson bei ihm ist. Möchte der Tierbesitzer bei der Euthanasie nicht dabei sein, sollte er auf jeden Fall klären, wie er sich von seinem toten Tier verabschieden will und was mit dem Tierkörper geschehen soll. Denn der Tierhalter kann das Tier mitnehmen und selbst bestatten oder aber über Einrichtungen wie das Kleintierkrematorium IM ROSENGARTEN diesen Prozesse gemeinsam durchführen. Der Tierarzt stellt in der Regel den direkten Kontakt zu den Einrichtungen dieser Art professioneller Tierbestattung her. All diese wichtigen die Euthanasie-begleitenden Aufgaben und Fragestellungen lernen die angehenden tiermedizinischen Fachangestellten nun in den kommenden drei Jahren. Auch für die Tierärzte sei diese Schulung ausgesprochen wichtig, denn bis zu 40 Prozent aller Tierbesitzer wechseln die Praxis nach den Erlebnissen auf dem letzten Weg, auch wenn sie zuvor mit der Arbeit in der Tierarztpraxis zufrieden waren, erklärt der Tierarzt.
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Über das Kleintierkrematorium IM ROSENGARTEN
Haustiere sind heute zunehmend Familienmitglieder, die Halt und Zuflucht bieten. Wer ein Haustier kauft, trifft je nach Rasse eine Entscheidung für die nächsten fünf bis 25 Jahre. Wenn das geliebte Haustier stirbt, möchten sich die Tierhalter auch im Todesfall gebührend von ihm verabschieden. Das Kleintierkrematorium IM ROSENGARTEN aus Badbergen bietet seit über zehn Jahren individuelle Hilfe und Beistand in dieser schwierigen Zeit und ermöglicht bundesweit eine würdige Haustierbestattung.
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Datum: 31.01.2017 - 18:10 Uhr
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