Dött/Möring: Mehr Wettkampf- und Trainingsangebote für Sportvereine
(ots) - Neue Sportanlagenlärmschutzverordnung erweitert den
Spielbetrieb auf Sportanlagen
Der Bundestag berät am morgigen Donnerstag abschließend die heute
im Umweltausschuss beschlossene Zweite Verordnung zur Änderung der
Sportanlagenlärmschutzverordnung. Dazu erklären die umweltpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Marie-Luise Dött, und der
zuständige Berichterstatter Karsten Möring:
"Nach intensiven Beratungen berät der Bundestag endlich
abschließend die novellierte Sportanlagenlärmschutzverordnung, auf
die die CDU/CSU-Fraktion seit langem nachdrücklich gedrängt hat. Die
neue Regelung eröffnet Vereinen die Möglichkeit, den Spielbetrieb auf
den Anlagen künftig auszuweiten und damit mehr Sportlern die
Anlagennutzung zu ermöglichen. Angesichts wachsender Zahlen von
sportinteressierten Bürgern war das dringend geboten. Mit den neuen
Nutzungsbedingungen reagieren wir nicht nur auf die berechtigten
Interessen der Vereine, sondern erkennen die wichtigen sozialen,
integrativen und gesundheitlichen Funktionen des Sports, insbesondere
des Breiten- und Jugendsports, an.
Wichtig war uns bei der Neuregelung, gleichzeitig den Schutz der
Anlieger von Sportanlagen vor Lärm zu gewährleisten. Das ist mit der
vorliegenden Regelung gesichert.
Hintergrund:
Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der
Sportanlagenlärmschutzverordnung erfolgen folgende wesentliche
Änderungen.
Für die Lärmgrenzwerte während der abendlichen Ruhezeit zwischen
20 und 22 Uhr und sonntags von 13 bis 15 Uhr gelten künftig die
jeweiligen Tageswerte. In der neuen Baugebietskategorie "Urbane
Gebiete" werden sie zusätzlich um 3 dB(A) angehoben.
Mit der modifizierten Verordnung bekommen die Vereine und ihre
Sportstätten zudem Rechtssicherheit und Klarheit darüber, dass es
nach einer Sanierung oder Modernisierung älterer Anlagen nicht zu
höheren Lärmschutzauflagen kommt. Maßnahmen wie die Umwandlung zu
einem Kunstrasenplatz oder die Installation einer Flutlichtanlage
sind demnach unschädlich für den Erhalt des sogenannten
Altanlagenbonus mit seinen großzügigeren Immissionsregeln. Bisher
liefen Sportanlagenbetreiber bei vielen baulichen Änderungen Gefahr,
dass der Status der Altanlage verloren ging und es im Rahmen eines
neuen Genehmigungsverfahrens zu Betriebsbeschränkungen kam. Eine
ausführliche Liste unschädlicher Maßnahmen ist der Verordnung
beigefügt.
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Datum: 25.01.2017 - 17:42 Uhr
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