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Leistungen der Unfallversicherung - warum der private Schutz wichtig ist

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Wieviel Schutz bietet die Gesetzliche Unfallversicherung - und wofür soll die private Unfallversicherung dienen?


(IINews) - Die Gesetzliche Unfallversicherung leistet nach dem 7. Sozialgesetzbuch (SGB VII) bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Für alle anderen Verrichtungen, die im Laufe des Tages anfallen, besteht nur Versicherungsschutz, wenn man eine private Unfallversicherung hat. Anhand einiger Beispiele soll verdeutlicht werden, warum der Schutz durch die private Unfallversicherung notwendig ist.

Informationen zur privaten Unfallversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/unfallversicherung.html

Die Differenzierung beginnt schon bei der Arbeitssuche. Wer auf Veranlassung des Arbeitsamtes tätig wird und z. B. auf dem Weg zu einem Vorstellungsgespräch einen Unfall erleidet, ist über die Gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Hingegen ist die Eigeninitiative nicht versichert, die eigene Arbeitssuche und die damit verbundenen Fahrten oder Gespräche zum oder beim künftigen Arbeitgeber fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Wenn das Unternehmen, für das man tätig ist, eine Fortbildung veranlasst besteht der Versicherungsschutz wiederum im vollen Umfang. Ein Unfall während einer Weiterbildung aus privatem Antrieb wird nicht von der Gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Gleiches gilt auch für Veranstaltungen von Berufsorganisationen. Die durch Betrieb angeordnete Teilnahme ist versichert, die Veranstaltungen, die der Arbeitnehmer aus eigenem Anlass besucht, sind nicht versichert.

Wenn das Gehalt noch bar ausgezahlt wird und der Arbeitnehmer dafür den Weg zum Lohnbüro aufsucht, fällt dieser Gang unter den Versicherungsschutz. Bringt der Arbeitnehmer dann das erhaltene Geld zu seiner Bank, um es dort einzuzahlen, ist der Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung nicht mehr gewährleistet.

Einkäufe auf dem Weg zur Arbeit oder während der Arbeitszeit sind ebenfalls nicht versichert, genauso wie Gefälligkeitshandlungen unter Kollegen, etwa wenn eine andere Abteilung aufgesucht wird, um für den Kollegen dort etwas abzugeben.





Durch die vielen Beschränkungen in der Gesetzlichen Unfallversicherung sind Versorgungslücken im Versicherungsschutz vorprogrammiert. Denn viele Arbeitnehmer verfügen nicht über den Schutz der privaten Unfallversicherung, die ja auch alle Unfallrisiken in der Freizeit abdeckt.

Bildquelle: Sergey Dimmel, www.pixelio.de

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Datum: 11.12.2009 - 09:50 Uhr
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Kategorie:

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