Handel fordert Verbesserung des Tierwohls in der Breite / Staatliche Label-Initiative muss auf hohe Akzeptanz von Tierwohlprodukten beim Verbraucher abzielen
(ots) - Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels
(BVLH) steht einem staatlichen Tierwohllabel weiterhin offen
gegenüber. Von Beginn an haben sich eine Reihe von Handelsunternehmen
und der BVLH in den Beratungsprozess zur Entwicklung der
Label-Kriterien intensiv eingebracht. Ziel dieses Engagements ist es,
mit einem staatlichen Tierwohllabel sowohl die Nutztierhaltung in der
Breite zu verbessern, als auch eine hohe Akzeptanz für
Tierwohl-Produkte beim Verbraucher zu erreichen. Daher haben die
beteiligten Handelsunternehmen und der BVLH bereits im
Beratungsprozess großen Wert darauf gelegt, ihre Erfahrungen aus der
Initiative Tierwohl maßgeblich mit einfließen zu lassen.
Die Weiterentwicklung des Tierwohls und deren wirtschaftliche
Darstellbarkeit für alle Beteiligten in der Wertschöpfungskette
müssen im Einklang stehen. Nur so kann dem Wunsch der Verbraucher
Rechnung getragen werden, Kaufentscheidungen auf Basis einer
transparenten Nachvollziehbarkeit zu treffen. Um mehr Tierwohl auch
in der Breite umsetzen zu können, müssen die Maßnahmen für den
Verbraucher bezahlbar und für alle Beteiligten der
Wertschöpfungskette tragbar sein.
Soll das Ziel erreicht werden, sowohl die Nutztierhaltung in der
Breite zu verbessern, als auch hohe Verbraucherakzeptanz zu erlangen,
sollten folgende Aspekte bei der Ausarbeitung eines staatlichen
Tierwohllabels beachtet werden:
Die Einstiegsstufe ist so auszugestalten, dass die Produkte
aufgrund ihrer Verfügbarkeit und Preisstellung im Markt, hohe
Verbraucherakzeptanz erreichen. Auf diese Weise kann das Thema
Tierwohl am besten an möglichst viele Konsumenten herangeführt und
ein Bewusstsein dafür entwickelt werden. Die von den beteiligten
Handelsunternehmen finanziell getragene und nun weiter zu
entwickelnde Initiative Tierwohl, bietet perspektivisch gute
Voraussetzungen, als Einstiegsstufe für ein staatliches Tierwohllabel
zu fungieren.
Für eine breite Marktdurchdringung müssen nicht nur möglichst
viele Tierhalter am System teilnehmen. Auch die Vermarktung von
Fleisch und Fleischerzeugnissen mit Tierwohllabel muss alle
Vertriebskanäle verbindlich erfassen, auf denen Verbraucher als
Fleischkonsumenten erreicht werden. Nur so ist eine
Wettbewerbsgleichheit und Gerechtigkeit für alle Teilnehmer der
Wertschöpfungskette erreichbar.
Für die Glaubwürdigkeit des Labels muss gewährleistet sein, dass
ein Tierwohl-Produkt von einem Tier stammt, das die ausgelobten
Tierwohl-Maßnahmen auch tatsächlich erfahren hat. Vor diesem
Hintergrund setzt ein staatliches Tierwohllabel Nämlichkeit voraus.
Insbesondere in der Einstiegsstufe des Labels sollte mit Kriterien
für die Mast begonnen und die Aufzucht perspektivisch eingebunden
werden. Sinnvoller Weise startet eine Umsetzung von Beginn an
gleichzeitig in den Kategorien frisches Schweinefleisch und frisches
Geflügelfleisch. Weitere Tierarten sollten zu einem späteren
Zeitpunkt integriert werden. Dafür wäre ein Umsetzungsplan zu
entwickeln.
Das System eines staatlichen Tierwohllabels muss auch über
funktionierende Überwachungsmechanismen verfügen. Dazu bedarf es gut
ausgebauter Kontrollstrukturen. Ein solches System ist in der
Initiative Tierwohl, die auf diesem Feld eng mit dem etablierten
QS-System verzahnt ist, vorhanden.
Auf Basis der genannten Aspekte fordern der BVLH und die am
bisherigen Beratungsprozess bereits beteiligten Unternehmen des
Lebensmittelhandels eine intensive Beteiligung an der konkreten
Ausarbeitung des Labels weiterhin ein.
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Christian Böttcher
Pressesprecher
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Datum: 19.01.2017 - 13:15 Uhr
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