Kunden richtig über Batterie-Entsorgung aufklären - Fehlende Hinweise können teuer werden
Mannheim, 10. Dezember 2009. Händler, die Batterien an Endverbraucher verkaufen, müssen ihre Kunden explizit auf die Regelungen des neuen Batteriegesetzes hinweisen. Das Gesetz ist seit 1. Dezember in Kraft. Darauf weist iclear (www.iclear.de), der treuhänderische Zahlungsanbieter im Internet, hin.
(IINews) - Das seit 1. Dezember 2009 geltende Batteriegesetz (BattG) gilt unabhängig davon, ob es sich um einzelne oder um fest eingebaute Batterien handelt. Von den Regelungen betroffen sind zum einen Händler, die Batterien verkaufen, die sie als Importeure in Deutschland erstmals in Verkehr bringen. Aber auch wer Batterien "nur" an Verbraucher verkauft, hat verschiedene neue Pflichten.
So müssen Online-Händler ihre Kunden darauf hinweisen,
- dass die Batterien nach Gebrauch kostenlos an der Verkaufsstelle zurückgegeben werden können,
- dass der Kunde gesetzlich zur Rückgabe der Batterien verpflichtet ist,
- welche Bedeutung das im BattG enthaltene Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne hat.
Wichtig: Diese Hinweise dürfen nicht nur als Klausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingebettet werden, sie müssen dem Kunden explizit mitgeteilt werden. iclear-Rechtsanwalt Michael Rohrlich empfiehlt, dies am besten über einen eigenen Menüpunkt in der Hauptnavigation oder durch ein den Warensendungen beiliegendes Informationsblatt zu regeln.
Tipp für Händler: Sofern Sie Batterien, und sei es auch nur als Zubehör, an Endverbraucher verkaufen, sollten Sie Ihren Shop so schnell wie möglich anpassen und entsprechende Hinweistexte aufnehmen. Sonst drohen kostenpflichtige Abmahnungen.
Tipp für Verbraucher: Als Käufer von Batterien haben Sie jetzt auch die Pflicht zu deren korrekter Entsorgung. Befolgen Sie also die Händler-Hinweise und beachten Sie die Neuregelungen des neuen Batteriegesetzes.
Die Rechtstipps für Online-Händler und Verbraucher stellt Medienrechtler Michael Rohrlich im Auftrag von iclear zusammen. Weitergehende Infos und die genannten Gesetzestexte / Urteile im Volltext, soweit schon vorliegend, finden sich unter www.rechtssicher.info.
Diesen und weitere iclear-Rechtstipps für Online-Händler finden sich unter https://www.iclear.de/index.php?id=158&L=0.
Mehr Infos zum Batteriegesetz finden sich beim Umweltbundesamt unter http://www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/battg/index.htm.
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Über iclear (www.iclear.de):
iclear ist das Internet-Abrechnungssystem, das Käufer und Verkäufer gleichermaßen vor unliebsamen Überraschungen beim Online-Handel schützt und die komfortable Abwicklung von Bestell- und Bezahlvorgang unterstützt. Mit dem iclear-Treuhandsystem können Käufer im Internet Waren einfach, bequem, sicher und ohne Zusatzkosten bezahlen. iclear vermittelt dabei zwischen den beteiligten Parteien, sorgt für eine transparente und für beide Seiten sichere Abwicklung. Es schafft so Vertrauen in den Online-Handel und die Bezahlung per Internet. Neben den banküblichen Bezahlwegen akzeptiert iclear auch die Abrechnung über Visa, Master Card und Online-Zahlverfahren wie giropay und sofortüberweisung. Bei entsprechender Marktakzeptanz werden weitere Zahlungsmöglichkeiten über das einzigartige Treuhandsystem abgewickelt. Aktuell können fast eine Million angemeldete iclear-Nutzer bei rund 5.000 angeschlossenen Internethändlern einkaufen. iclear ist ein Angebot der iclear GmbH mit Sitz in Mannheim. Geschäftsführer der iclear GmbH sind Roman Eiber und Michael Sittek.
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Datum: 10.12.2009 - 09:25 Uhr
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