Urteile zur Pferdehaftpflichtversicherung
Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde - trotzdem benötigt man eine Pferdehaftpflichtversicherung.
(IINews) - Das Pferd von Rita B. ist erkrankt. Sie benachrichtigt den Tierarzt, damit dieser sich das Tier anschaut. Im Stall versucht der Tierarzt rektal Fieber zu messen. Dabei tritt das Pferd aus und verletzt den Tierarzt am rechten Daumen. Dieser verklagt darauf die Pferdehalterin auf Schadensersatz, da er auf Grund der Verletzung Verdienstausfall zu beklagen hat. Die Pferdehaftpflichtversicherung soll zahlen.
In erster Instanz wird die Klage abgewiesen, in der Berufung und vor dem Bundesgerichtshof wird geurteilt, dass der Tierarzt sich dem Pferd wegen der vertraglich vereinbarten Untersuchung nähern musste. Somit wurde der Fall an das Berufungsgericht zurückgegeben. Dieses muss nun prüfen, ob der Tierarzt durch einen Verhaltensfehler den Tritt ausgelöst hat und die Pferdehaftpflichtversicherung die Zahlung des Schadensersatzes um einen geringen Anteil mindern kann.
Informationen zur Pferdehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflichtversicherung.html
Auch ein Esel kann ein Auslöser für einen Schaden sein, den die Pferdehaftpflichtversicherung übernehmen muss. Auf einer Weide eines Bauernhofes, der auch Feriengäste beherbergt, befinden sich neben Reitpferden auch Esel. Diese werden ebenso wie die Pferde als Reittiere für die Urlauber genutzt. Einer der Esel stürmt plötzlich lauthals wiehernd auf eins der Pferde zu. Dieses scheut, bricht von der Weide aus und läuft vor ein Auto.
Durch das Gericht wird das Verhalten des Esels nicht als gravierend betrachtet. Nach der Ansicht der Richter ging die Tiergefahr eindeutig vom Pferd aus. Die Versicherung, bei der der Pferdehalter eine Pferdehaftpflichtversicherung hat, muss für diesen Schaden einstehen.
Ein Autofahrer muss beim Erkennen einer Reitergruppe besondere Vorsicht walten lassen. Denn wenn er sich mit überhöhter Geschwindigkeit nähert und dann plötzlich abbremsen muss, um die Reitergruppe nicht zu gefährden, haftet er zu einem großen Teil mit für den entstandenen Schaden. Denn die Pferdehaftpflichtversicherung braucht in diesem Fall nur einen kleinen Teil des Schadens übernehmen, da in diesem konkreten Fall das Pferd auf Grund des Bremsmanövers heftig erschreckt wurde.
Bildquelle: Günter Havlena, www.pixelio.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
Postfach 10 07 02
46207 Bottrop
Tel. (02041) 77 44 7 - 0
Fax (02041) 77 44 7 - 79
Email: service(at)vergleichen-und-sparen.de
Web: www.vergleichen-und-sparen.de
Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957
Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund - frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 60 Gesellschaften zusammen.
IAK GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236
Bottrop
m.weiblen(at)iakgmbh.de
(02041) 77 44 7 - 46
http://www.vergleichen-und-sparen.de
Datum: 10.12.2009 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 144322
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Manfred Weiblen
Stadt:
Bottrop
Telefon: (02041) 77 44 7 - 46
Kategorie:
Freizeit & Hobby
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 649 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Urteile zur Pferdehaftpflichtversicherung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
IAK GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).