Warenbetrug beim Online-Einkauf vermeiden!
Manipulierte Bewertungen und Fake-Shops
(IINews) - sup.- So viele zufriedene Kunden? Da kann man doch nichts falsch machen! Für rund drei Viertel aller Online-Shopper spielen die Produktbewertungen im Netz eine Rolle bei ihrer Kaufentscheidung. Laut einer repräsentativen Studie des Digitalverbands Bitcom hält ein Drittel der Befragten die Urteile anderer User sogar für ebenso wertvoll wie die persönlichen Empfehlungen von Familienmitgliedern oder Freunden. Aber machen die Online-Rezensionen das Warenangebot im Internet wirklich transparenter? Netz-Experten warnen vor einer Vielzahl gefälschter Kommentare, hinter deren Lob oder Abwertung oftmals sogar professionelle Dienstleister stehen. Für den Kunden sind diese manipulierten Urteile nur schwer zu erkennen, weil ihnen nicht selten durch Grammatik- oder Rechtschreibfehler der Anschein von Authentizität verpasst wird. Grundsätzlich, so die Empfehlung von Verbraucherschützern, sollten identische Formulierungen in mehreren Bewertungen ein Warnsignal sein, ebenso allzu deutlich werbende oder abfällige Urteile.
Aber auch ein ehrlich gemeinter Nutzer-Kommentar ist nicht unbedingt hilfreich, wenn dem Verfasser jede Vergleichsmöglichkeit mit anderen Produkten fehlt. Eine gesunde Skepsis gegenüber unbedachten Klicks beim Online-Shopping ist deshalb stets angebracht. Erst recht, weil es in letzter Zeit immer häufiger vorkommt, dass sich ganze Verkaufsportale als Fake-Shops erweisen. Der Kunde glaubt, ein besonders günstiges Schnäppchen aufgespürt zu haben, bekommt dann aber mangelhafte, falsche oder auch gar keine Ware geliefert. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums hat diese Form von Online-Betrug mittlerweile ein enormes Ausmaß erreicht. Die Strafverfolgung verläuft meist im Sande, weil sich die Server der Portale im Ausland befinden.
Um diesen Gefahren beim Internet-Einkauf zu entgehen, bevorzugen zahlreiche Verbraucher Shopping-Portale, auf denen beispielsweise der Hersteller selbst seine Produkte exklusiv, zu fairen Geschäftsbedingungen und mit abgesicherten Bestellmodalitäten anbietet. Leider wird auch diese Form von Transparenz in Deutschland zunehmend erschwert: Das Bundeskartellamt verbietet in vielen Fällen die Exklusivität des Online-Vertriebs durch den Hersteller oder durch speziell lizensierte Vertriebspartner, weil es darin eine Benachteiligung der anderen Online-Shops sieht. Die Folge: Hochwertige Qualitätsprodukte müssen zwischen Billigware, Privatverkäufen, Secondhand-Deals und nicht überprüfbaren Bewertungen angeboten werden, wo sie vom interessierten Verbraucher nur mit Mühe zu finden sind. Sicherheit und Lieferzuverlässigkeit bleiben auf der Strecke, weil sich die dafür angemessenen Preise in dem "Discountry" der Schnäppchen-Portale nur schwer durchsetzen lassen. Kritiker dieser Behörden-Strategie wie der Wirtschaftspublizist Detlef Brendel sehen darin eine Entmündigung der Kunden. In dem Fachbuch "Wirtschaft im Würgegriff / Wie das Kartellamt Unternehmen blockiert" (Campus Verlag, ISBN 978-3-593-50150-5) plädiert Brendel dafür, beim Online-Shopping die Auswahl zwischen unterschiedlichen Qualitäts- und Preisstufen dem Käufer zu überlassen und nicht amtlicherseits einzuschränken.
Themen in diesem Fachartikel:
warenbetrug
online
einkauf
digitalverband-bitcom
bundeskartellamt
secondhand
deals
discountry
detlef-brendel
wirtschaft-im-w-rgegriff
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Supress
Redaktion Ilona Kruchen
Supress
Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
redaktion(at)supress-redaktion.de
0211/555548
http://www.supress-redaktion.de
Datum: 09.01.2017 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1442131
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ilona Kruchen
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211/555548
Kategorie:
Dienstleistung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 82 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Warenbetrug beim Online-Einkauf vermeiden!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Supress (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).