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Künstler können jetzt noch Vergütungen für die Nutzung ihrer Produktionen in den Jahren 2010 bis 2012 erhalten

ID: 1441596

Ob Musiker, Schauspieler, Synchronschauspieler, Tänzer oder Dirigenten: Viele Kreative wissen nicht, dass sie für Ihre Mitwirkungen an künstlerischen Produktionen vergütet werden können, wenn ein Dritter (zum Beispiel ein TV- oder Radiosender) diese nutzt. Hintergrund ist das Leistungsschutzrecht, das jeder Künstler erwirbt, der an einer Musikproduktion, einem Film oder einem Videoclip mitgewirkt hat.


(IINews) - Bis zum 15. Januar 2017 der GVL beitreten und Vergütungen für 2010 bis 2012 sichern
Wer noch bis zum 15. Januar 2017 einen Wahrnehmungsvertrag mit der GVL abschließt, hat die Chance, noch Ausschüttungen für die Jahre 2010 bis 2012 zu erhalten – vorausgesetzt, die Produktionen an denen man mitgewirkt hat, wurden in dem betreffenden Zeitraum gesendet. Aber auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, ist ein Wahrnehmungsvertrag mit der GVL sinnvoll: Das Leistungsschutzrecht gilt bis zu 70 Jah-re lang und kann vererbt werden. Wer will heute sagen, dass die Aufnahme nicht auch in der Zukunft ge-sendet wird?

Das Leistungsschutzrecht für ausübende Künstler wird in Deutschland von der GVL, der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, wahrgenommen. Um in den Genuss einer Vergütung zu kommen, muss der Künstler mit der GVL zunächst einen Wahrnehmungsvertrag abschließen. Das heißt: Er beauftragt die GVL, seine Rechte zu verwerten. Der Wahrnehmungsvertrag ist für Künstler kostenlos und kann einfach über die Website der GVL abgeschlossen werden.

Mitwirkungen melden – Vergütungen erhalten
Nach dem Vertragsabschluss erhält der Künstler Zugangsdaten zum Online-Portal artsys. Hier müssen die künstlerischen Produktionen, an denen er mitgewirkt hat, ausgewählt und an die GVL gemeldet werden. Die GVL gleicht die gemeldeten Mitwirkungen aller Künstler mit den Ausstrahlungsdaten der Radio- und TV-Sender ab und errechnet auf Basis des Verteilungsplans die Ausschüttungen an die Künstler. Im Vertei-lungsplan ist festgelegt, welche Sender ausgewertet und nach welchen Schlüsseln die Einnahmen an die verschiedenen Künstlergruppen ausgeschüttet werden.

Weitere Informationen zum Wahrnehmungsvertrag, zum Melden der Mitwirkungen oder zu den Verteilungen finden sich auf der Website der GVL. Darüber hinaus steht für die Beantwortung spezieller Fragen von interessierten Künstlern das Support-Team der GVL telefonisch zur Verfügung.




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Über die GVL:
Wer etwas Künstlerisches leistet oder hierfür die wirtschaftliche Grundlage schafft, muss Geld für die Nut-zung seiner Leistungen erhalten. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) erfasst diese Nutzung. Die treuhänderisch eingenommenen Gelder u.a. von Radio- und Fernsehsendern sowie für die öffentliche Wiedergabe (z.B. in Restaurants oder Cafés) leitet die GVL als Vergütung an ihre Berechtigten weiter. Mehr als 147.000 ausübende Künstler, Bild- und Tonträgerhersteller, Musik- und
Videoclipproduzenten sowie Veranstalter weltweit vertrauen der GVL – und machen sie damit zu einer der größten Verwertungsgesellschaften für Leistungsschutzrechte weltweit. Gesellschafter der GVL sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) sowie der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI).



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Sandra Prophet
Abteilung Kommunikation/PR
Tel.: +49 30 48483-872
E-Mail: presse(at)gvl.de
www.gvl.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Alicemilstein
Datum: 05.01.2017 - 14:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1441596
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alice Milstein
Stadt:

Berlin


Telefon: 03081003246

Kategorie:

Kunst & Kultur


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