InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Verkehrssicherungspflicht einer Apotheke

ID: 1441133


(LifePR) - Eine Apotheke treffen in der Regel geringere Sicherungspflichten als Geschäfte mit großem Publikumsandrang wie etwa Kaufhäuser. Im konkreten Fall hatte eine Kundin Bei einem Sturz in einer Apotheke eine Radiusköpfchenfraktur am rechten Ellenbogen erlitten. Sie musste operiert werden und war einige Wochen arbeitsunfähig. Zum Unfallzeitpunkt herrschte winterliche Witterung, aufgrund dessen die Wege zur Apotheke teilweise mit Schnee und Schneematsch bedeckt waren. Im Eingangsbereich der Apotheke befanden sich zwei Fußmatten mit einer Lauflänge von jeweils circa 1,40 Meter. Eine davon war etwas gröber und lag vor der Eingangstür, die andere war etwas feiner und befand sich im Innenbereich. Eine Reinigungskraft war gerade dabei, den Boden zu reinigen. Die Kundin meint, aufgrund des feuchten Fußbodens ausgerutscht zu sein und verlangt von der Apotheke die Aufwendungen, die ihr aus dem Unfall entstanden sind und ein Schmerzensgeld. Die Apotheke habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Da der Eigentümer der Apotheke sich weigerte zu zahlen, landete die Sache vor Gericht. Das AG München wies die Klage ab, denn der Apotheker habe keine Schutzpflicht gegenüber der Klägerin verletzt. Grundsätzlich seien diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, vorsichtiger und gewissenhafter Mensch für ausreichend halten darf. Eine Apotheke träfen geringere Verkehrssicherungspflichten als zum Beispiel Kaufhäuser oder sonstige Einrichtungen mit großem Publikumsandrang. In Apotheken herrsche regelmäßig kein Publikumsandrang, der die Einsehbarkeit des Bodenbereichs für Kunden signifikant einschränkt. Zudem gingen von den Auslagen einer Apotheke keine besonderen Ablenkungswirkungen aus und auch das Warensortiment einer Apotheke ruft regelmäßig keine erhebliche Sturzgefahr für Kunden hervor. Gerade im Winter existiere aber die naheliegende Gefahr, dass Kunden von draußen Feuchtigkeit und Verunreinigungen in eine Apotheke hineintragen und dadurch der Boden zu einer Gefahrenstelle wird. Der Apotheker habe aber ausreichend dafür Sorge getragen, dass Feuchtigkeit und Verunreinigungen nach Möglichkeit nicht in den Innenraum der Apotheke gelangen und, wenn doch, umgehend beseitigt werden, ergänzen ARAG Experten (AG München, Az.: 274 C 17475/15)






Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Winterurlauber aufgepasst
BAXTER Sachwert GmbH&Co. KG: Wo sind all die schönen Immobilien geblieben?
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 04.01.2017 - 09:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1441133
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 29 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verkehrssicherungspflicht einer Apotheke
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ein Prosit aufs Reinheitsgebot ...

Es bleibt eines der liebsten Getränke der Deutschen: das Bier. Auch wenn der Verbrauch in den letzten Jahrzehnten immer weiter gesunken ist, ist Deutschland mit88 Litern pro Kopfbeim Genuss des Gerstensaftes im europäischen Vergleich ganz vorne mit ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Keine Höhenbegrenzung für Hecken +++Der Bundesgerichtshof hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass es im Landesnachbarrecht keine allgemeine Höhenbegrenzung für Hecken gibt. Wird der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zur Grundst ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.264
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 178


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.