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Erbe muss Kontoauszüge der letzten zehn Jahre vorlegen

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(LifePR) - Erben müssen unter Umständen eine Übersicht über das geerbte Vermögen und Kontoauszüge der letzten zehn Jahre vorlegen. Dies können zum Beispiel die Kinder und der überlebende Ehegatte des Verstorbenen verlangen, wenn sie durch ein Testament ganz oder teilweise enterbt wurden und deshalb ihren Pflichtteil verlangen. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorgespezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (19 W 78/15) hin. Sie empfiehlt, die Kontoauszüge von Banken und Bausparkassen der letzten zehn Jahre aufzubewahren, um Aufwandsentschädigungen für deren Neuausfertigung zu vermeiden.
Im entschiedenen Fall hatten die verstorbenen Eltern ihre Tochter durch Testament enterbt. Diese verlangte daher ihren Pflichtteil. Der Erbe teilte mit, die Verstorbenen hätten kein Vermögen hinterlassen. Die enterbte Frau wies jedoch darauf hin, dass sie monatliche Einkünfte von rund 1.700 Euro bezogen hätten. Es sei daher nicht auszuschließen, dass sie ihr Vermögen vor ihrem Tod verschenkt haben. Damit sie eventuelle Ansprüche gegen die Beschenkten geltend machen könne, verlangte sie vom Erben, ihr Kontoauszüge der letzten zehn Jahre vorzulegen. Dazu war der Alleinerbe nicht bereit, da die Auszüge nicht mehr vorhanden seien und die Bank für die Reproduktion eine Aufwandsentschädigung von 1.500 Euro verlangte.
Die Frau bekam vor Gericht Recht. Laut der Entscheidung muss der Erbe seiner Auskunftsplicht trotz der anfallenden Aufwandsentschädigung nachkommen, da diese nicht unverhältnismäßig sei. Nur mit den Kontoauszügen habe die Frau eine Chance, eventuelle Ansprüche gegen die Beschenkten geltend zu machen. Beschaffe der Erbe die Kontoauszüge nicht, dürfe gegen ihn auch ein Zwangsgeld verhängt werden.

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist "Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe des Vorsorge-Spezialisten, für den rund 13.000 Menschen arbeiten. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.






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Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist "Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe des Vorsorge-Spezialisten, für den rund 13.000 Menschen arbeiten. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.



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Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 28.12.2016 - 09:28 Uhr
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