S&K: Schadensersatzansprüche gegen TÜV SÜD
(PresseBox) - Erneut werden im S&K-Skandal Vorwürfe gegen den TÜV SÜD laut. Mitarbeiter der Prüfgesellschaft sollen bereits vor der Razzia der Staatsanwaltschaft die eigene Prüfqualität scharf kritisiert haben. Geschädigte S&K-Anleger sollten daher prüfen lassen, ob der TÜV SÜD für Forderungen in Frage kommt, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS).
Offiziell verlief die Überprüfung der S&K-Geschäfte durch den TÜV SÜD fehlerfrei. Der WirtschaftsWoche (WiWo) lägen jedoch E-Mails vor, die ein anderes Bild zeichneten. Ein Mitarbeiter habe demnach die Prüfung als ?so dünn, dass es fast peinlich ist? bezeichnet. Ein anderer soll geschrieben haben: ?Wir laufen Gefahr, dass Anleger auf TÜV SÜD vertrauen und uns am Ende verantwortlich machen, wenn der geschlossene Immobilienfonds Probleme hat!? Der DFMS-Geschäftsführer Hilmar Heinze (www.finanzmarktschutz.de): ?Diese Aussagen werfen nun erhebliche Fragen auf. Was genau wusste der TÜV über die Geschäftspraktiken der S&K-Gruppe? Hat er zumindest die Möglichkeit für Verluste billigend in Kauf genommen??
Wie die WiWo weiter berichtet, hatte der TÜV zwar den Immobilienbestand der Gruppe bestätigt, sich dabei jedoch lediglich auf deren Unterlagen berufen. Eine Überprüfung auf Richtigkeit der Angaben sei ?auftragsgemäß? nicht erfolgt. Zertifikate oder Prüfzeichen seien nicht vergeben worden. Hilmar Heinze: ?Ein Zertifikat war aber auch gar nicht nötig. Schon die Bescheinigungen zum Immobilienbestand haben für Vertrauen bei den Anlegern gesorgt.?
?Jetzt gilt es natürlich abzuklären, ob der TÜV für Schadensersatz in Frage kommt?, so Heinze weiter. In den Medien heißt es jedenfalls, dass die Staatsanwaltschaft weiterhin gegen TÜV-Mitarbeiter wegen des Verdachts auf Beihilfe zum schweren Betrug ermittelt. Der DFMS-Geschäftsführer: ?Dies geschieht garantiert nicht grundlos. Außerdem stellen die E-Mails neues Beweismaterial dar.? Geschädigte Anleger sollten daher in jedem Fall ihre Ansprüche mit fachmännischer Hilfe prüfen lassen. Die Vereinsanwälte des DFMS bieten hierfür eine kostenlose Erstberatung.
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Datum: 28.12.2016 - 09:29 Uhr
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