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Einkommensgrenzen und Bemessungsgrenzen zur Krankenversicherung 2017

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Beitragsbemessungsgrenze KV und Jahresarbeitsentgeltgrenze 2017


(PresseBox) - Erneut sind sowohl die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung 2017 als auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2017 erwartungsgemäß gestiegen. Das Bundeskabinett hat die Anpassung für die Rechengrößen und Bezugsgrößen zu den Sozialversicherungen angepasst. Was bedeutet das konkret für die Verbraucher?
Beitragsbemessungsgrenze 2017 zur Krankenversicherung
Während die Versicherungspflichtgrenze bzw. die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG, den Zutritt in die Private Krankenversicherung für angestellte Arbeitnehmer mittels einer festgelegten Einkommensgrenze regelt, dient die Beitragsbemessungsgrenze zur Deckelung der Beiträge für die Sozialversicherungen. Das sind neben der Krankenversicherung auch die gesetzliche Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Mehr zu den Unterschieden zwischen der Jahresarbeitsentgeltgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze hier.
Beiträge werden lediglich auf maximal den Teil des Einkommens in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Einkommen oberhalb dieser Grenze werden nicht für die Beitragsberechnung herangezogen.
Wenn also die Beitragsbemessungsgrenze, kurz BBG, steigt, so steigen auch die Höchstbeiträge zu den Sozialversicherungen und damit auch der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Die neue Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung (BBG KV) 2017 beträgt für die neuen und alten Bundesländer 52.200 Euro im Jahr bzw. 4.350 Euro im Monat. Damit einhergehend steigt die maximale Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 635,10 Euro im Monat. Davon entfallen 317,55 Euro als Arbeitgeberzuschuss auf den Arbeitgeber, sofern eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Mehr zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 2017 hier




Jahresarbeitsentgeltgrenze 2017
Relevant ist die Versicherungspflichtgrenze lediglich für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Arbeitnehmer. Beamte sowie Selbständige und Studenten steht der Wechsel in die Private Krankenversicherung unabhängig von der Höhe des Gehaltes offen.
Auch die Versicherungspflichtgrenze steigt in 2017 im Vergleich zur 2016 analog zur Lohnentwicklung in der Bundesrepublik. Wer im kommenden Jahr in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss über ein Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze nachweisen. Diese beträgt in 2017 57.600 Euro im Jahr bzw. 4.800 Euro im Monat. Eine Übersicht der historischen Entwicklung sowie weitere Informationen rund um die Versicherungspflichtgrenze 2017 kann hier gelesen werden.

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Datum: 27.12.2016 - 15:53 Uhr
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