Versicherungsschutz für Leitungswasser, Zu- und Ableitungsrohre in der Gebäudeversicherung
Für ein Gebäude gibt es viele Zu- und Ableitungsrohre im und am Haus. Welche sind Bestandteil der Gebäudeversicherung und welche müssen separat eingeschlossen werden?
(IINews) - Wasser kann nicht nur am Hausrat schwere Schäden verursachen, sondern auch am Gebäude. Durch Frostschäden oder Rohrbrüche kommt es zum unkontrollierten Austritt von Wasser.
Schäden, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser an versicherten Sachen entstehen, gehören zum Versicherungsschutz in der Gebäudeversicherung. Ebenso fallen Schäden durch Frost oder Rohrbruch in den Versicherungsumfang. Hierbei muss aber abgegrenzt werden, um welche Art der Leitungsrohre es sich handelt.
Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Hingegen sind Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren, Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge sind nicht mit versichert. Wenn diese Ursachen zu einem Rohrbruch mit anschließendem Wasseraustritt führen, ist dieser im Versicherungsschutz integriert.
Zum Versicherungsschutz gehören:
-Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre sowie Ableitungsrohre innerhalb des Gebäudes
-Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, die der Versorgung des Gebäudes dienen außerhalb des Gebäudes, ABER die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden
Nicht in den Versicherungsschutz fallen:
-Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, die NICHT der Versorgung des Gebäudes dienen und außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück liegen
-Ableitungsrohre, die der Entsorgung des Gebäudes dienen und außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück liegen
-Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, die der Versorgung des Gebäudes dienen und außerhalb des Gebäudes und des Grundstücks liegen
-Ableitungsrohre, die der Entsorgung des Gebäudes dienen und außerhalb des Gebäudes und des Grundstückes liegen
Durch die Klauseln 7260 bis 7263 in der Gebäudeversicherung kann der Versicherungsschutz für Frost und Bruchschäden an den vier letztgenannten Rohren ausgeweitet werden.
Bildquelle: M. Großmann, www.pixelio.de
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Datum: 09.12.2009 - 08:50 Uhr
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