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VR Bank Nürnberg: VR Sparplan 4+ und Sparplan 3+ gekündigt

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CLLB Rechtsanwälte: Kündigungen der Sparpläne durch die Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg dürfte nicht rechtens sein; Anleger sollten sich wehren

München, 21.12.2016 – Nach Informationen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin hat die Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg Kunden gegenüber den VR Sparplan 4+ sowie den Sparplan 3+ zum Jahresende 2016 gekündigt.


(IINews) - Sparer sollten diese Kündigung nicht akzeptieren, sondern dieser widersprechen und auf die bedingungsgemäße Vertragsfortführung pochen. Kommt die Bank dem nicht nach, sollte auf Feststellung geklagt werden, dass die Kündigung unwirksam ist.

Nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte stellt der Umstand, dass sich der Markt derzeit in einer Niedrigzinsphase befindet, gerade keinen Kündigungsgrund dar; vielmehr handelt es sich hierbei um ein Risiko in der Sphäre der Bank.

Auch die Berufung auf Sonderbedingungen, die für beide Vertragstypen in 2012 „vereinbart wurden“, helfen der Bank insoweit nicht, weil sich daraus kein rechtswirksam vereinbartes eigenes Kündigungsrecht der Bank ableiten lässt.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.

Auch die Sparkasse Ulm hatte vor einigen Jahren versucht, sich von unangenehm hoch verzinsten Sparverträgen mit dem Namen „Scala“ zu lösen und Kunden zu Kündigungen zu drängen. Diesem Wunsch hatten das Landgericht Ulm sowie das Oberlandesgericht Stuttgart eine Absage erteilt.




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.









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PresseKontakt / Agentur:

Pressekontakt: RA Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089 / 552 999 50, Fax: 089 / 552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de; web: www.cllb.de



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Datum: 21.12.2016 - 12:49 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Dr. Henning Leitz
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München


Telefon: 08955299950

Kategorie:

Finanzen


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