InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

EuGH-Entscheidung stützt die Position der Region Hannover

ID: 1438753

Gründung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Hannover bleibt vergaberechtsfrei


(PresseBox) - Die Gründung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Hannover im Jahr 2003 war rechtmäßig und bleibt dauerhaft vergaberechtsfrei. Zu diesem Schluss ist der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gekommen. Die Entscheidung wurde am heutigen Mittwoch, 21. Dezember 2016, verkündet. ?Eine gute Nachricht kurz vor Weihnachten und ein Sieg für die kommunale Selbstverwaltung?, stellte Prof. Dr. Axel Priebs, Umweltdezernent und Erster Regionsrat der Region Hannover, zufrieden fest. ?Mit der Entscheidung werden die Gestaltungsrechte der kommunalen Gebietskörperschaften gestärkt! Wir behalten die Steuerungsfähigkeit und die Möglichkeit, Dinge selbst zu gestalten ? im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und nicht im Sinne des Profits. Das ist ein wichtiges Signal für die öffentliche Daseinsvorsorge. Wie Kommunen ihre Aufgaben organisieren, müssen sie selbst entscheiden können.?
Das Entsorgungsunternehmen Remondis hatte gegen die Gründung des Zweckverbands im Jahr 2003 geklagt. Es vertritt die Auffassung, dass  das Vergaberecht hätte berücksichtigt werden müssen. Das Unternehmen monierte insbesondere, der Zweckverband betätige sich unzulässig im Wettbewerb. Das Oberlandesgericht Celle, wo das Vergabenachprüfverfahren in zweiter Instanz anhängig ist, hatte dem Europäischen Gerichtshof zwei Fragen zur Prüfung und Vorabentscheidung vorgelegt. Diese Prüfung ist nun abgeschlossen: Der EuGH stützt die Position der Region Hannover auf ganzer Linie.  Das Ergebnis hatte sich bereits  im Sommer abgezeichnet, als Generalanwalt Paolo Mengozzi, seine Schlussanträge vorstellte.  ?Nach der EuGH-Entscheidung  wird dieser Nachprüfungsantrag nunmehr voraussichtlich ebenfalls erfolglos für Remondis verlaufen?, so Rechtsanwalt Michael Fastabend, der die Region Hannover in dem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Celle  vertritt.
Die Landeshauptstadt Hannover und die neu gegründete Region Hannover hatten im Jahr 2003 im Zweckverband die Abfallentsorgung für das Stadtgebiet und das ehemalige Landkreisgebiet zusammengeführt.






Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Auch Helden brauchen Hilfe: Data One  unterstützt Ronald McDonald Haus
SG Pfand und Leihhaus - Pfandkredit , Goldankauf , Luxus Uhren Ankauf
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 21.12.2016 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1438753
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Hannover


Telefon:

Kategorie:

Dienstleistung


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 112 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"EuGH-Entscheidung stützt die Position der Region Hannover
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Region Hannover (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Bundesrat lässt Krankenhausreform passieren ...

Zum Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) erklärt Regionspräsident Steffen Krach:„Als Region Ha ...

Zehn Jahre Roberta-Challenge in der Region Hannover ...

Das Roberta RegioZentrum Hannover (RRZ) feiert in diesem Jahr das 10. Jubiläum der Roberta-Challenge. Seit 2013 durch die Region Hannover gefördert, begeistert das RRZ junge Menschen und insbesondere Mädchen für Technik und Robotik.Unmittelbar na ...

Alle Meldungen von Region Hannover



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 344


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.