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Hormongifte auf deutschen Tellern

ID: 1437179


(ots) - Verbraucherinnen und Verbrauchern sind seit Jahren
hormonschädlichen Pestizidrückständen in nicht zu vernachlässigbaren
Mengen ausgesetzt. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung der
behördlichen Lebensmittelüberwachungs-Daten von 2011 - 2014 durch das
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany). Die Umweltorganisation
plädiert für einen besseren Schutz der Bevölkerung vor Hormongiften
und fordert deshalb ein klares Veto der Bundesregierung gegen die
aktuellen Bestrebungen der EU-Kommission, die rechtlichen
Schutz-Standards wieder abzuschwächen.

Rund 18% der zwischen 2011 und 2014 untersuchten
Lebensmittelproben weisen Rückstände von 29 hormonschädlichen
Pestiziden auf, in 6% der Proben konnten Mehrfachrückstände der sog.
endokrine Disruptoren (EDCs) festgestellt werden. Rückstände von
weiteren 96 Wirkstoffen, die zumindest unter Verdacht stehen,
schädlich auf das Hormonsystem von Mensch und Tier einzuwirken,
wurden in 23,8% der untersuchten Proben nachgewiesen. In vielen
Lebensmittel/Stoff-Kombinationen übersteigen die Rückstandswerte den
Wert von 0,01 mg/kg. Dieser Wert markiert die "vernachlässigbare
Exposition" von EDCs über den Verzehr von Lebensmitteln. Nach der
Pestizid-Verordnung von 2009 ist die Verwendung von EDCs generell
verboten, es sei denn, ihre Exposition ist für Verbraucher, Anwender
und Umwelt ist vernachlässigbar. Allerdings greift diese Regelung
noch nicht, denn es fehlt noch immer ein regulatives Verfahren zur
Identifizierung von EDCs.

Am 21.12.2016 soll in Brüssel voraussichtlich über einen
entsprechenden Kommissionsvorschlag abgestimmt werden, der auf
massive Kritik von Umwelt- und Verbraucherverbänden wie PAN,
Wissenschaftlern und mehreren Mitgliedsstaaten wie Frankreich und
Schweden stößt. Kritisiert werden die sehr hohen Hürden zur




Einstufung einer Substanz als EDC, aber auch der Versuch der
EU-Kommission, die Schutzstandards der Pestizid-Verordnung drastisch
zu senken. So soll u.a. der Vorsorgewert einer vernachlässigbaren
Exposition gestrichen werden und durch eine klassische
Risikoabschätzung ersetzt werden.

"Die reale Gefahr von Mehrfachrückständen wird in der üblichen
Risikoabschätzung gar nicht berücksichtigt, kritisiert PAN-Germany
Expertin Susanne Smolka. "Unsere Auswertung zeigt, dass EDCs in
vielen verschiedenen Lebensmitteln als Rückstände und als
Mehrfachrückstände nachzuweisen sind. Die Verbraucher müssen endlich
wirksam geschützt werden. Deshalb erwarten wir von der
Bundesregierung, dass sie keine Vorschläge unterstützen, die die
gesetzlich festgeschriebenen Schutzstandards und das Vorsorgeprinzip
derart bedenklich absenken", so Smolka.

EDCs können bereits in sehr geringen Dosierungen in das
empfindliche Hormonsystem von Mensch und Tier eingreifen. Besonders
Kinder und Schwangere sind gefährdet. Verschiedenste gesundheitliche
Schäden wie Fortpflanzungsstörungen, Unfruchtbarkeit, Fehlbildungen
der Geschlechtsorgane, Brust-, Prostata- und Hodenkrebs, Verhaltens-
und Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern oder chronische
Erkrankungen wie Diabetes werden mit der Exposition gegenüber
hormonell wirksamen Substanzen in Verbindung gebracht.

Weitere Informationen

PAN Germany (2016): Hormongifte im Essen: Belastungen senken,
Verbraucherschutz stärken! Rückstandsfunde hormonschädlicher
Pestizide in der deutschen Lebensmittelüberwachung 2011 - 2014:
www.pan-germany.org/download/Hormongifte_im_Essen_161216.pdf

ANLAGE 1:
www.pan-germany.org/download/Anlage_1_Rueckstaende_pot_EDC.pdf
ANLAGE 2:
www.pan-germany.org/download/Anlage_2_option3_2%20Cat%20II.pdf
ANLAGE 3:
www.pan-germany.org/download/Anlage_3_option3_2%20Cat%20II.pdf



Kontakt:
Susanne Smolka, susanne.smolka(at)pan-germany.org,
Tel: 040 399 19 10-24, Mobil: 0176 78587727

Original-Content von: PAN Germany, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 16.12.2016 - 10:00 Uhr
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