Green Value SCE: Genossenschaften als Weltkulturerbe
UNESCO erklärt Genossenschaften zum Kulturerbe der Menschheit.
(IINews) - Suhl, 14.12.2016. Die UNESCO, die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur hat am 30. November die Genossenschaftsidee in die „repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ aufgenommen. „Die Auszeichnung wurde auf einer Konferenz der UNESCO in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba verliehen“, erklären die Experten der Green Value SCE, einer europäischen Genossenschaft, die sich auf die Weiterentwicklung und Finanzierung von ökologischen Projekten konzentriert. „Mit ihrer Entscheidung hat die UNESCO dem Genossenschaftsgedanken weltweit Vorbildfunktion eingeräumt“, so das Management der Green Value SCE. Neben mehr als 300 weiteren Kulturformen, zählt die genossenschaftliche Idee damit ab sofort zum anerkannten und erhaltenswerten Kulturerbe der Menschheit.
Genossenschaften genießen breite Akzeptanz
„Kaum eine Idee, die in Deutschland von den beiden Pionieren Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch etabliert wurde, hat sich weltweit so durchgesetzt“, so die Green Value SCE. In rund 100 Ländern wirken derzeit rund 800 Millionen Genossenschaftsmitglieder an der Umsetzung der Idee mit, 21 Millionen davon alleine in Deutschland. Als Gründe für die Nominierung veröffentlicht die UNESCO auf den eigenen Internetseiten ein Zitat von Prof. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt. Dieses beschreibt die Gründe für die Entscheidung treffend: „Genossenschaften gibt es auf der ganzen Welt. Ihre Arbeit ist eine Antwort auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen. Sie leisten einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung beispielsweise durch Armutsreduzierung über lokale Beschäftigung und soziale Integration. Ich freue mich sehr, dass diese erste deutsche Nominierung das Völkerverbindende in den Vordergrund stellt. Die Kulturform der Genossenschaften verbindet uns mit Menschen auf der ganzen Welt!“
Genossenschaften – das Verbindende zählt
Ähnlich wie es Friedrich-Wilhelm Raiffeisen bereits vor rund 150 Jahren beschrieb, gelte dabei heute noch das Verbindende: „Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele.“ Jedes Mitglied sei auch auf die Förderung der anderen Mitglieder ausgerichtet, nicht der Gedanke der Gewinnmaximierung stände im Vordergrund, sondern das gemeinsame Erreichen von Zielen. Dies mache den Genossenschaftsgedanken so stark. Wichtig sei der UNESCO zufolge zudem das praktizierte Demokratieverständnis und die Gleichberechtigung zwischen männlichen und weiblichen Mitgliedern, was nicht zuletzt zu Frieden und Wohlstand beitrage. „Soziale und ethische Verantwortung sind weitere zentrale Werte von Genossenschaften“. so Green Value SCE. Dies schließe im Sinne der Mitglieder jedoch nicht aus, attraktive und nachhaltige Erträge zu erwirtschaften.
Themen in diesem Fachartikel:
green-value-sce
genossenschaften
suhl
erneuerbare-energien
genossenschaften
weltkulturerbe
unesco
genossenschaftsmitglieder
gewinnmaximierung
foerderung
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Green Value SCE ist eine europäische Genossenschaft. Das Genossenschaftsprinzip der Green Value SCE drückt sich dabei durch einen gemeinschaftlich geprägten Investitionsansatz aus, der eine Streuung in unterschiedliche internationale Assets ermöglicht. Hierdurch wird einer breiten Zielgruppe von Investoren der Zugang zu Anlagen gewährt, die ihnen ansonsten vorbehalten geblieben wären.
Green Value SCE
Würzburger Straße 3
98529 Suhl
E-Mail: presse(at)green-value-sce.de
Datum: 14.12.2016 - 17:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1436413
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Telefon:
Kategorie:
Finanzen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 35 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Green Value SCE: Genossenschaften als Weltkulturerbe
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Green Value SCE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).