Winkelmeier-Becker/Heck: Bessere Rechte für Kreative
(ots) - Koalition verständigt sich auf faire
Weiterentwicklung des Urhebervertragsrechts
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am heutigen Dienstag eine
Weiterentwicklung des Urhebervertragsrechts und neue gesetzliche
Grundlagen für die Verlegerbeteiligung verabschiedet. Dazu erklären
die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter,
Stefan Heck:
"Dies ist ein guter Tag für Kreative. Die Koalition hat sich auf
eine faire und ausgewogene Weiterentwicklung des
Urhebervertragsrechts verständigt. Der Wert kreativer Leistungen in
unterschiedlichsten Bereichen muss auch im digitalen Zeitalter
anerkannt werden. Wir stärken die Rechte der Kreativen gezielt in
ihren Vertragsverhältnissen mit den Rechteverwertern. Zugleich
schaffen wir Anreize und räumen Hindernisse aus dem Weg, damit sich
die Verbände von Urhebern und Verwertern, wo immer möglich, auf
passgenaue und faire Vergütungsregeln verständigen.
Schon heute muss der Vertragspartner dem Urheber für die Nutzung
seines Werkes eine angemessene Vergütung zahlen. Wir konkretisieren
nun, dass dabei Häufigkeit und Ausmaß der Werknutzung zu
berücksichtigen sind. So muss es sich beispielsweise für einen
Journalisten bezahlt machen, wenn sein Artikel nicht nur in einer,
sondern in verschiedenen Regionalausgaben seiner Verlagsgruppe
abgedruckt wird.
Damit die Berechtigten die Nutzung ihres Werkes nachvollziehen und
gegebenenfalls eine höhere Vergütung einfordern können, erhalten sie
ein jährliches Auskunftsrecht. Rechenschaftspflichtig sind nicht nur
der jeweilige Vertragspartner, sondern auch andere Unternehmen, die
die Verwertung entscheidend steuern. So können etwa bei einer
Auftragsproduktion Drehbuchautor, Regisseur, Schauspieler oder
Kameramann auch vom Sendeunternehmen Informationen über die Anzahl
der Ausstrahlungen auf den unterschiedlichen Vertriebskanälen und
über deren Erlöse verlangen. Alle Gruppen von Urhebern, so auch
Journalisten und Schauspielern, bei denen dies in Frage gestellt
worden war, steht das Auskunftsrecht grundsätzlich zu.
Lediglich geringfügige Beiträge beispielsweise von Komparsen
führen nicht zu einem Auskunftsanspruch. Dies sah schon der
Gesetzentwurf von Minister Maas richtigerweise vor. Denn Aufwand und
Nutzen der Auskunft müssen im Verhältnis stehen, andernfalls würden
die Kosten letztlich zulasten des Vergütungsvolumens gehen, das für
die Kreativen zur Verfügung steht.
Wir als Union haben uns dafür stark gemacht, möglichst große
Anreize für den Abschluss von gemeinsamen Vergütungsregeln zu
schaffen. Denn die einzelnen Vertragsbedingungen und die konkrete
Vergütung kann nie der Gesetzgeber vorgeben, das können nur die
Betroffenen vor Ort. Gerade für aufwändige Filmproduktionen ist es
wichtig, dass alle Gruppen von Kreativen mit am Tisch sitzen. Dafür
haben wir jetzt die Voraussetzungen geschaffen."
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Datum: 13.12.2016 - 14:59 Uhr
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