Private Haftpflicht: Finanztip zeigt, worauf Verbraucher achten sollten
(ots) - Wer privat einen Schaden verursacht, kann in der
Regel auf seine private Haftpflichtversicherung zählen. Ärgerlich
wird es, wenn die Versicherung nicht zahlt und Verbraucher auf dem
Schaden sitzenbleiben. Anbieter mit Best-Leistungs-Garantie
versprechen, auch über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus zu
zahlen, sofern ein anderer Versicherer am Markt für die Kosten
aufkommen würde. Das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip hat
die Leistungen der Versicherungen verglichen und zeigt, welche
Fallstricke es bei der Best-Leistungs-Garantie zu beachten gilt.
Noch vor drei Jahren hatten rund 15 Prozent der Verbraucher keine
private Haftpflichtversicherung, so das Statistische Bundesamt. Bei
Haushalten mit einem Einkommen unter 1100 Euro waren es sogar 35
Prozent. "Eine Haftpflicht sollte jeder Haushalt haben", sagt Eric
Brandmayer, Experte für Versicherungen bei Finanztip. "Denn die
Schäden, die man zum Beispiel als Fußgänger oder Radfahrer im
Straßenverkehr verursachen kann, können in die Millionen gehen."
Ärgerlich wird es für den Verbraucher, wenn der Schaden nicht im
Leistungsspektrum der eigenen Haftpflichtversicherung enthalten ist.
Tarife mit der sogenannten Best-Leistungs-Garantie versprechen einen
erhöhten Schutz und bezahlen auch Schäden, die eigentlich nicht
mitversichert sind. Allerdings bedeutet das nicht, dass die Garantie
in jeder Situation greift: "Da hilft nur ein Blick ins
Kleingedruckte. Denn auch ein Tarif mit Garantie ist nicht
automatisch ein gutes Angebot", erklärt Brandmayer.
Fallstricke bei der Best-Leistungs-Garantie beachten
Bei der Best-Leistungs-Garantie muss der Versicherte im
Schadensfall nachweisen, dass ein anderer Anbieter für die Kosten
aufkommen würde. Hierfür reicht beispielsweise schon ein Auszug aus
den Versicherungsbedingungen des anderen Versicherers: "Allerdings
darf man da nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Wer etwa in seinem
Tarif nur eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro hat, kann nicht
erwarten, dass die eigene Versicherung bis 50 Millionen Euro Schaden
zahlt", sagt Brandmayer. Auch Schäden im Ausland oder zwischen
versicherten Personen, zum Beispiel Ehepartnern, sind meist von der
Garantie ausgeschlossen. Finanztip empfiehlt Verbrauchern eine
Deckungssumme von mindestens 20 Millionen Euro, um gerade bei
Personenschäden gut abgesichert zu sein.
Gefälligkeitsschäden und Ausfalldeckung sind sinnvoll
Gute Tarife decken auch Gefälligkeitsschäden ab. Mit dieser
Klausel sind auch Schäden abgesichert, wenn man beispielsweise einem
Freund beim Umzug hilft und etwas zu Bruch geht. Verbraucher sollten
außerdem für den Fall vorsorgen, dass sie selbst der Geschädigte sind
und der Verursacher keine Haftpflichtversicherung hat. "Hier ist eine
Ausfalldeckung sinnvoll, die Versicherte davor schützt, auf den
Kosten sitzenzubleiben, wenn der Verursacher nicht zahlen kann. Die
sollte beim Tarif dabei sein", weiß Brandmayer.
Finanztip empfiehlt für Singles und Familien den Tarif "Einfach
Komplett" der Haftpflichtkasse Darmstadt mit Best-Leistungs-Garantie.
Bereits für 70 Euro jährlich sind Singles und Familien mit diesem
Tarif gut abgesichert. Die Interrisk "XXL" bietet auch ohne Garantie
einen hohen Leistungsumfang für Versicherte, ist allerdings deutlich
teurer. Alternativ bietet sich für Singles, die in den letzten 3
Jahren keinen Schaden gemeldet haben, der Tarif "Prestige" der
Versicherung "die Bayerische" an.
Weitere Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung:
www.finanztip.de/haftpflichtversicherung/
www.finanztip.de/haftpflichtversicherung/best-leistungs-garantie/
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Datum: 07.12.2016 - 09:30 Uhr
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