Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten in Nordrhein-Westfalen
Wer dann noch keinen Rauchmelder in seinen Wohnungen und Häusern montiert hat, verstößt gegen die Landesbauordnung NRW und riskiert Menschenleben.
(IINews) - Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen ab Januar 2017
Seit April 2013 ist die Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen in NRW gültig. Für Bestandsbauten galt bislang eine Übergangsfrist. Diese endet jedoch zum Jahresende, weshalb alle Wohnungen und Häuser in Nordrhein-Westfalen mit Rauchmeldern ausgestattet sein müssen. Die Regelungen zur Rauchmelderpflicht ab Januar 2017 sind in der Landesbauordnung NRW festgehalten.
Die Landesbauordnung sieht vor, mindestens einen Rauchmelder in den Schlaf- und Kinderzimmern zu installieren. Darüber hinaus ist auch die Montage der Melder in den Fluren erforderlich. Diese gelten als Fluchtwege und müssen deshalb über eine Anlage verfügen. In der Küche ist ein solcher Melder häufig nicht vorgesehen, da es durch die Dämpfe verstärkt zu Fehlalarmen kommen kann.
Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen retten Menschenleben
Wer sich an die Vorschriften des Landes hält, rettet Menschenleben. Jährlich sterben etwa 500 Menschen durch die Folgen eines Brandes. Dies kann mit vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel der Installation von Rauchmeldern, verhindert werden. Auch größere Sachschäden werden mit dem Einsatz abgewendet und es droht zudem keine Kürzung oder Streichung von Versicherungsleistungen.
Es gibt eine Vielzahl an Rauchmeldesysteme, welche sowohl für kleinere als auch für größere Gebäude geeignet sind. Gerade für Betriebsgelände oder Mehrfamilienhäuser eignet sich der Einsatz von Funkrauchmeldern, welche untereinander vernetzt sind und bei jedem Melder einen Alarm auslösen. Auf diese Weise können mehr Menschen gewarnt werden, was insbesondere im Schlaf sinnvoll ist, da hier der Geruchssinn ausgeschaltet ist.
Rauchmeldershop-online.de: Brandschutz sollte in jedem Gebäude großgeschrieben werden
Die Spezialisten von rauchmeldershop-online.de wissen, wie wichtig es ist, im Vorfeld geeignete Maßnahmen für den Brandschutz zu treffen, um verheerende Folgen auszuschließen. Brände entstehen oftmals schnell und unvorhersehbar, wie etwa durch einen Kurzschluss. Rauchmelder warnen Bewohner und Mitarbeiter in den Gebäuden und helfen dabei, die Personen- und Sachschäden so gering wie möglich zu halten.
Für alle Privatleute und Unternehmer in NRW wird es ab dem 01.01.2017 zur Pflicht, einen Rauchmelder in den entsprechenden Räumen zu installieren. Welche weiteren Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz getroffen werden sollten, zeigen die Experten von rauchmeldershop-online.de anhand des informativen Videos "Rauchmelder und Co. - Brandschutz einfach erklärt".
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Fragen rund um die Rauchmelderpflicht in NRW und die hierfür geeigneten Brandschutzmaßnahmen beantwortet Ihnen das kompetente Team von rauchmeldershop-online.de
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das baden-württembergische, in Aspach ansässige Unternehmen hat sich auf den Online-Verkauf verschiedener Rauchmelder spezialisiert. Neben herkömmlichen Rauchmeldern sind auch unterschiedliche Funkrauchmelder und verschiedene Designrauchmelder im Produktsortiment des Online-Shops enthalten. Viele der angebotenen Rauchmelder sind mit einem VdS Zertifikat, welches geprüfte Sicherheit bescheinigt, versehen. Zusätzlich dazu beinhaltet das Produktangebot des Unternehmens verschiedenes Rauchmelder-Zubehör wie z.B. Batterien, Klebepads und Prüfsprays. Des Weiteren bietet der Online-Shop seinen Kunden auch diverse Feuerlöscher mit verschiedenen Löschmitteln wie z.B. CO2-Löscher, Pulverlöscher, Schaumlöcher, Wasserlöscher etc. an.
Allmersbacher Str. 50, 71546 Aspach
Datum: 05.12.2016 - 15:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Bastian Schlott
Stadt:
Aspach
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Kategorie:
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