"Vorsicht, Verbraucherfalle!" checkt Dating-Portale
(ots) -
Sperrfrist: 05.12.2016 00:01
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Am Montag, den 5. Dezember um 20.15 Uhr kommt die Sendung im
Ersten den "Falschen Flirts" in Online-Partnerbörsen auf die Spur.
Falsche Profile sind auf Online-Dating-Plattformen nicht selten.
64 Prozent der Nutzer haben den Eindruck, es häufig mit Fake-Profilen
zu tun zu haben. Das ergab eine Umfrage des Verbraucherportals
Aboalarm.de im Auftrag der ARD-Sendung "Vorsicht, Verbraucherfalle!".
Der Eindruck, dass es sich um Fake-Profile handelt, entstand bei den
befragten Nutzern vor allem dadurch, dass dubiose Kontaktanfragen
sofort nach der Anmeldung kamen (42%), sie Chat-Nachrichten mit
0815-Standard-Floskeln erreichten (41%), sie Kontaktanfragen kurz vor
Ablauf der Kündigungsfrist empfangen hatten (23%) und Fotos sich als
unecht herausstellten, weil sie u.a. in unterschiedlichen Profilen
immer wieder auftauchten (13%).
Dr. Bernd Storm van''s Gravesande vom Verbraucherportal Aboalarm.de
vermutet hinter den verdächtigen Kontaktanfragen Aktivitäten der
Dating-Portale selbst: "Der Betreiber hat nur ein Ziel: Jede
kostenlose Mitgliedschaft in ein kostenpflichtiges Abo zu wandeln",
so Storm. Im Unterschied zu klassischen Partnervermittlungen werben
zwar fast alle Online-Dating-Portale damit, kostenfrei zu sein, doch
für viele Funktionen muss der Nutzer zahlen. "Der beste Impuls
hierfür ist es, wenn Nutzer Kontaktanfragen oder Nachrichten
bekommen. Die können sie nur lesen und beantworten, wenn sie zahlen.
Da sich aber vermeintlich jemand für den jeweiligen Nutzer
interessiert, will er dann natürlich auch wissen, wer das ist und
zahlt dann dafür."
Recherchen des Teams von "Vorsicht, Verbraucherfalle!" ergaben,
dass einige Dating-Agenturen für diese Kontaktanfragen Mitarbeiter
einsetzen, die unter mehreren Profilnamen aktiv sind. Nutzer, die
sich die Mühe machen, könnten das auch in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einiger Anbieter nachlesen.
Aboalarm.de hat 450 Nutzer befragt, die ihren
Online-Dating-Vertrag in der Zeit von Juli bis September 2016 über
das Verbraucherportal gekündigt hatten.
SPERRFRIST: Bei Angabe der Quelle frei ab 05.12. 0 Uhr und frei
für Tageszeitungen des 05.12.
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